Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Die Vorschläge der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zur Reform der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen stößt bei den
Betroffenenverbänden auf Zustimmung. Insbesondere die in
beiden Anträgen (
16/3698,
16/7748) erhobene Forderung, die verschiedenen
finanziellen Leistungen in einem Teilhabegeld zu bündeln,
erhielt in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für Arbeit und Soziales am Montag Nachmittag
Unterstützung.
Der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der
Bundesvereinigung Lebenshilfe, Klaus Lachwitz,
betonte, die Grundidee, die Hilfen in einem Nachteilsausgleichsgeld
zusammenzufassen, "finden wir hervorragend". Gleichwohl müsse
vor einer gesetzlichen Regelung geprüft werden, welche
unterschiedlichen Nachteilsausgleiche es bislang auf Bundes-,
Landes- und kommunaler Ebene gebe. Im Vordergrund müsse dann
die Frage stehen, ob ein Teilhabegeld, diese Ausgleiche
tatsächlich ersetzen könne.
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland
(ABiD) begrüßte die Initiativen der beiden
Oppositionsfraktionen, ein eigenständiges Leistungsgesetz
für Menschen mit Behinderungen einzuführen. Damit
würden langjährige Forderungen aus der
Behindertenbewegung aufgegriffen. Der Verband erinnerte auch daran,
dass im Koalitionsvertrag von 2005 die Aufgabe formuliert sei, die
Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln. Bislang seien
Vorschläge der Bundesregierung in diese Richtung aber nicht
bekannt geworden.
Dagegen lehnte der frühere Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Richard Auernheimer, die Vorschläge von DIE LINKE. und Grünen ab. Er sei skeptisch, ob ein eigenständiges Leistungsgesetz "ein Mehr an Leistungen" für die wirklich Bedürftigen bringe. Die Professorin der Fachhochschule Oldenburg, Renate Bieritz-Harder, warnte zudem mit Blick auf den Linken-Antrag vor einer weiteren "Verkomplizierung der Rechtslage". Sie verwies darauf, dass das neue Nachteilsausgleichsgesetz nach dem Willen der Antragsteller nur für eine Gruppe von Menschen gelten soll, denen ein Behinderungsgrad von 50 Prozent zugeschrieben wird. Nur für diese privilegierte Gruppe von Menschen würden die verschiedenen Rehabilitationsleistungen in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst und eine einheitliche Leistungszuständigkeit begründet. Dies bedeute im Umkehrschluss für alle anderen behinderten Menschen solle das bestehende System erhalten bleiben, erläuterte Bieritz-Harder.