Neuregelung nach Bundesverfassungsgerichtsurteil umstritten
Eine neue fraktionsübergreifende Initiative für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) nicht ausgeschlossen. „Ich könnte mir das vorstellen“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding der Wochenzeitung „Das Parlament“. Allerdings wolle er sich erst mit den Kollegen der anderen Fraktionen besprechen.
Wenn es um den Gesundheitsschutz geht, sollte sich der Bund aus Sicht Bindings aber auf jeden Fall einschalten. Unterschiedliche Ländergesetze mit Ausnahmeregelungen führten nur zu neuen verfassungsrechtlichen Problemen, betonte der SPD-Abgeordnete. Der Sozialdemokrat hatte im Jahr 2006 zusammen mit 143 weiteren Parlamentarieren von SPD, CDU und DIE LINKE. einen interfraktionellen Antrag ( 16/2730) zum Schutz vor Passivrauchen auf den Weg gebracht und damit die öffentliche Debatte über ein striktes Rauchverbot auch in der Gastronomie beflügelt.
Auch die Drogenbeauftragte der Unions-Fraktion, Maria Eichhorn, sprach sich für „möglichst klare, einheitliche Regeln“ aus, sieht aber die Länder am Zug. Gaststättenrecht und Arbeitsstättenverordnung ließen eine Bundesregelung nach übereinstimmender Rechtsauffassung von Bundesinnen- und -justizministerium nicht zu, sagte sie dieser Zeitung. Sie „appelliere daher an die Vernunft der Länder, einen umfassenden Nichtraucherschutz zu gewährleisten“, sagte Eichhorn. Dafür gebe es in der Bevölkerung im Übrigen „eine breite Zustimmung“, fügte die CSU-Abgeordnete hinzu.
Das BVG hatte am Mittwoch das Rauchverbot für kleine Kneipen gekippt, gleichzeitig aber ein absolutes Rauchverbot ausdrücklich als verfassungsgemäß gekennzeichnet. Bis Ende 2009 muss es Neuregelungen geben.