Serie (5): Die Unterausschüsse im Deutschen Bundestag
22 ständige Ausschüsse gibt es derzeit im
Deutschen Bundestag. Sieben von ihnen haben in der aktuellen
Wahlperiode einen oder mehrere Unterausschüsse eingesetzt, um
einen bestimmten Gesetzentwurf oder ein besonders wichtiges Thema
intensiv beraten zu lassen und den jeweiligen Hauptausschuss zu
entlasten. Wir stellen die beiden Unterausschüsse ERP-Wirtschaftspläne und
Regionale Wirtschaftspolitik vor.
Dass Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg dank Marshall-Plan wirtschaftlich relativ rasch wieder auf die Beine kam, weiß jedes Schulkind. Weniger bekannt ist, dass die deutsche Wirtschaft von dem Wiederaufbauprogramm für Europa (European Recovery Programm - ERP), das der US-amerikanische Außenminister George C. Marshall 1947 initiierte, noch heute profitiert.
Grund dafür ist das Abkommen über wirtschaftliche
Zusammenarbeit, das Ende 1949 zwischen Deutschland und den USA
geschlossen wurde. Es legte fest, die deutschen Rückzahlungen
für die im Rahmen des Marshall-Plans als Kredit gewährten Finanzhilfen
der USA in ein Sondervermögen zu geben, das vom Bund verwaltet
werden und dem Aufbau, der Förderung und der Weiterentwicklung
der deutschen Wirtschaft dienen sollte.
Anfangs richtete sich die Fördertätigkeit des so genannten ERP-Sondervermögens, dessen Mittel in der Regel als verzinsliche Darlehen gewährt werden, auf den Wiederaufbau der wichtigsten Grundstoff- und Investitionsgüterindustrien. Heute ist sie die wichtigste finanzpolitische Unterstützung des Bundes für den deutschen Mittelstand, vor allem bei Unternehmensfinanzierungen, Unternehmensgründungen, Risikokapital und Umweltschutzmaßnahmen. So bekam zum Beispiel jüngst das Airport Hotel Paderborn Geld aus dem ERP-Sondervermögen für die Existenzgründung oder die Firma Brockmann Neue Energien GmbH & Co. KG für die Errichtung von Windkraftanlagen.
Seit 1969 untersteht das Sondervermögen der
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie. Jedes Jahr stellt das Ministerium den so genannten
ERP-Wirtschaftsplan auf, in dem die Einnahmen und Ausgaben des
Sondervermögens veranschlagt werden.
Dabei hat das Parlament allerdings ein gewichtiges Wort mitzureden. Federführend bei den jährlichen Beratungen zum ERP-Wirtschaftsplangesetz ist der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der diese Aufgabe dem Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne übertragen hat. "Der Unterausschuss achtet auf den gesetzlich geforderten Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens und die ordnungsgemäße Verwendung", erklärt Hans-Josef Fell, der seine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem Gremium vertritt.
Wie wichtig diese demokratische Kontrolle ist, darauf weist Hans
Michelbach (CDU/CSU) hin. "Das ERP-Sondervermögen aus dem
Marshall-Fund mit 23
Milliarden Euro und die damit verbundenen Förderprogramme
machen eine umfangreiche Beratung sowie parlamentarische Befassung
sinnvoll", sagt der Vorsitzende des Unterausschusses.
Auf die beiden Abgeordneten und ihre sieben Kollegen, die als ordentliche Mitglieder im Unterausschuss vertreten sind, kommt nach der parlamentarischen Sommerpause viel Arbeit zu. Denn im September und Oktober 2008 finden die Beratungen für das Wirtschaftsplangesetz 2009 statt.
Auch für die neun Mitglieder des Unterausschusses Regionale
Wirtschaftspolitik beginnt im Herbst die heiße Phase der
Ausschussarbeit. Ihre Hauptaufgabe ist es, den jährlichen
Rahmenplan für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA)
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu
beraten.
Die im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe bereit gestellten Mittel sollen strukturschwachen Regionen helfen, ihre Standortnachteile auszugleichen, damit sie nicht den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung verlieren. Die Mittel aus der GA werden in der Regel als Zuschuss vergeben und von Bund und Ländern zu gleichen Teilen aufgebracht.
"Für 2009 stehen laut Regierungsentwurf Fördermittel
im Haushalt des Bundes in Höhe von 624 Millionen Euro bereit",
erklärt Gudrun Kopp, die für die FDP-Fraktion im
Unterausschuss sitzt. Zusammen mit der Kofinanzierung der
Länder ergebe sich ein Gesamtfördervolumen von circa 1,2
Milliarden Euro.
Es ist also eine stattliche Summe, über die die Mitglieder des Unterausschusses auch dieses Jahr wieder zu beraten haben. Dabei hilft ihnen, dass sie sich immer wieder vor Ort ein eigenes Bild davon machen, ob die bewilligten Mittel auch wirklich zur regionalen Wirtschaftsentwicklung beitragen. Eine wichtige Aufgabe: Schließlich ist bereits im Grundgesetz das Ziel formuliert, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen.