Der Innenausschuss
Laut Geschäftsordnung des Bundestages sind sie die "vorbereitenden Beschlussorgane" des Bundestages. Die Ausschüsse haben eine enorme Bedeutung für die parlamentarische Arbeit. Sie leisten einen erheblichen Teil der fachlichen Vorbereitung im Prozess der Gesetzgebung. In einer kleinen Serie geht es um die wichtigsten Funktionen von Ausschüssen. Heute: Der Innenausschuss.
Insgesamt 36 Mitglieder hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Jeweils 13 gehören den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD an, vier der FDP-Fraktion sowie jeweils drei Parlamentarier der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Vorsitzender des Ausschusses ist der SPD-Politiker Sebastian Edathy, ihn vertritt Max Stadler von der FDP-Fraktion.
Die Sitzungen des Innenausschusses beginnen am frühen Vormittag. In den Sitzungswochen läutet mittwochs pünktlich um 9.15 Uhr das Tischglöckchen des Ausschussvorsitzenden. Es gilt eine zumeist umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Vor der – nicht-öffentlichen - Sitzung haben dazu der Vorsitzende und die von den Fraktionen bestimmten Obleute im sogenannten Obleute-Gespräch grundsätzliche Verfahrensfragen abgestimmt. Eingeleitet wird die Diskussion jeweils durch eine sogenannte Berichterstatter-Runde. Jede Fraktion benennt einen Abgeordneten als Berichterstatter aus ihren Reihen, der zu dem konkreten Antrag oder Gesetzentwurf im Namen der Fraktion Stellung nimmt. Grundsätzlich können jedoch bei der Diskussion alle Ausschussmitglieder das Wort ergreifen. Ebenfalls zu Gast bei den Sitzungen des Innenausschusses ist ein Vertreter der Bundesregierung. Zumeist ist dies einer der Parlamentarischen Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium - in Einzelfällen auch der Minister persönlich.
Der Innenausschuss beschäftigt sich in erster Linie mit parlamentarischen Initiativen, wie Gesetzentwürfen und Anträgen, die ihm durch den Bundestagspräsidenten zugewiesen wurden. Wenn nach der ersten Lesung eines Gesetzes oder Antrages im Plenum des Bundestages die Worte fallen "...überweise ich die Vorlage zur weiteren Beratung in den Innenausschuss", landet das Thema in den folgenden Wochen auf der Tagesordnung des Ausschusses. Dort wird erörtert und diskutiert, um letztlich eine von der Mehrheit des Ausschusses getragene Beschlussempfehlung zu erarbeiten, die wiederum Ausgangspunkt der abschließenden dritten Lesung im Plenum ist.
So geschehen auch Anfang 2008 beim Gesetzentwurf zur Novellierung des Waffenrechts (16/7717), den der Bundestag am 18. Januar in den Innenausschuss überwiesen hatte. Eines der Ziele der Regierungsvorlage war ein Verbot des öffentlichen Mitführens von sogenannten "Anscheinswaffen", also täuschend echt aussehenden Waffenimitationen.
Sowohl dem Bundesrat als auch der überwiegenden Mehrheit im Ausschuss ging die Neuregelung nicht weit genug. Hauptkritikpunk war die zu enge Fassung des Begriffs Anscheinswaffen. Gemeint waren lediglich Imitate von Kriegswaffen wie Maschinengewehren und Sturmgewehren sowie von Pumpguns - nicht jedoch nachgeahmte Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver. Zur Klärung offener Fragen veranstaltete der Ausschuss schließlich am 13. Februar eine öffentliche Anhörung, bei der durch die Fraktionen geladene Experten zu dem Sachverhalt Stellung nahmen. Auch in diesem Kreise herrschte Einigkeit in der Forderung nach einem Führverbot von Anscheinswaffen aller Art, da es sonst weiterhin zu Bedrohungsszenarien mit fatalen Folgen kommen könne, wie etwa den Schusswaffengebrauch der Polizei.
Der Ausschuss schloss sich mit breiter Mehrheit dieser Ansicht an und verabschiedete einen dahingehenden Änderungsantrag, der Bestandteil der am 22. Februar in dritter Lesung verabschiedeten Beschlussempfehlung (16/8224) wurde. Nachdem am 14. März auch die Länderkammer dem Entwurf zugestimmt hatte, erlangte das Gesetz zum 1. April 2008 Geltung.
Neben der Novellierung des Waffenrechts erarbeitet der Innenausschuss im Jahre 2008 noch weitere Beschlussempfehlungen für wichtige Gesetzesvorhaben, zum Beispiel für die Reform der Bundespolizei (16/7871), die Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes (16/9318) und das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (16/9631).
Legitimiert durch das Selbstbefassungsrecht ist es dem Ausschuss auch möglich, sich mit aktuellen Themen zu befassen, denen keine konkrete parlamentarische Initiative zugrunde liegt. So diskutierte der Innenausschuss kurz vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer etwa den Skandal um den Datenmissbrauch bei der Telekom. Dazu war neben einem Vertreter der Bundesregierung auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, geladen.