Finanzausschuss vertagt Beratung auf nächste Sitzungswoche
Der Finanzausschuss hat die abschließende Beratung des Jahressteuergesetzes 2009 ( 16/10189, 16/10494) am Mittwoch, dem 12. November, vertagt. Damit entfällt auch die geplante zweite und dritte Lesung des Gesetzes am Donnerstag, dem 13. November.
Das Jahressteuergesetz sieht unter anderem vor, dass Ehepaare vom Jahr 2010 an mit Hilfe eines neuen Faktors den Lohnsteuerabzug untereinander neu verteilen können. Mit dem neuen „optionalen Faktorverfahren“ soll erreicht werden, den zumeist bei Ehefrauen hohen Lohnsteuerabzug in der heutigen Steuerklassen-Kombination III/V abzumildern.
Weiterhin soll extremistischen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden können. Für privat mitgenutzte Firmenwagen soll es nur noch einen 50-prozentigen Vorsteuerabzug geben, und die Absetzbarkeit von Schulgeld für Privatschulen wird auf 3000 Euro jährlich begrenzt.
Die Union warb im Ausschuss um Verständnis, dass die Beratungen nicht abgeschlossen werden könnten, da zu den 68 Änderungsanträgen noch zehn weitere hinzukämen. Die SPD wies darauf hin, dass die weiteren Punkte erst dann qualifiziert weiterberaten werden könnten, wenn sie ausformuliert seien.
Die FDP-Fraktion bezeichnete die Beratung des Jahressteuergesetzes „in Stücken“ als neu. Bisher sei dieses Gesetz immer in einem Durchgang beraten worden. Auch Bündnis 90/Die Grünen sprachen von Stückwerk. Die Linksfraktion sprach von „Unfug“, der nicht mehr nachvollziehbar sei. Man sehe Probleme mit dem Bundeshaushalt, da finanzielle Auswirkungen des Jahresteuergesetzes im Etat 2009 nicht mehr berücksichtigt werden könnten.
Zu den am Mittwoch vorgelegten Änderungsanträgen gehört ein Vorhaben, das Familien, die Behinderte aufnehmen, begünstigen soll. Durch die Neuregelung werden alle Einnahmen steuerfrei gestellt, die einer Gastfamilie für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten Menschen von Sozialleistungsträgern gezahlt werden. „Gastfamilien ermöglichen behinderten Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe“, heißt es dazu in dem Entwurf.
Ein weiterer Änderungsantrag betrifft die so genannten Basisrentenverträge zur Altersversorgung. Bisher müssen die Finanzämter jeden einzelnen Vertrag auf Förderungsfähigkeit prüfen. Weil die Einzelfallprüfung sehr zeitaufwendig und fehleranfällig sei, werde jetzt eine einheitliche Zertifizierung eingeführt. Dadurch werde bindend festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Steuerbürger, Anbieter dieser Produkte und Finanzämter würden entlastet. Bei Zustimmung des Kunden dürfen die Anbieter den Finanzämtern in Zukunft sogar die Daten aus den Verträgen übermitteln, sodass der Einzelnachweis von Einzahlungen auf die Verträge entfallen kann.