Familienleistungsgesetz wird jetzt in den Ausschüssen weiterberaten
Die Kindergelderhöhung von 154 auf 164 Euro für die ersten beiden Kinder, auf 170 Euro für das dritte Kind sowie von 179 auf 195 Euro für alle weiteren Kinder soll vor allem Familien mit mehreren Kindern sowie unteren und mittleren Einkommen entlasten. Die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten will die Regierung in einer Vorschrift zusammenfassen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Mit ihrem Familienleistungsgesetz ( 16/10809) bezweckt die Bundesregierung darüber hinaus, den Kinderfreibetrag pro Kind von 3.648 auf 3.840 Euro anzuheben. Somit würden die Gesamtfreibeträge für jedes Kind von 5.808 Euro auf 6.000 Euro erhöht.
Einsatz für kinderreiche Familien
In der ersten Beratung des Regierungsentwurfs betonte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU): „Familien mit Kindern investieren Tag für Tag Zeit, Kraft, Geld, Zuwendung in die nächste Generation. Und davon profitieren alle in diesem Land.“ Deshalb sei es richtig, dass Familien mit Kindern weniger besteuert würden. In Deutschland sei die kinderreiche Familie aus der Mitte der Gesellschaft verschwunden. Für diese müsse es ein gestaffeltes Kindergeld geben. Kinderreichtum dürfe nicht zu Armut führen.
Mehr Lebensqualität
Lydia Westrich (SPD) hob hervor, dass das Gesetz die Lebensqualität der Familien erhöhen werde. Es schenke Zeit und entlaste die Eltern. Gleichzeitig helfe es dabei, die Schwarzarbeit zurückzudrängen. Jedoch dürfe der Zuschuss für die Schulmaterialien nicht, wie vorgesehen, auf zehn Schuljahre befristet werden. So manifestiere man soziale Unterschiede, denn das Abitur werde Kindern aus armen Familien zusätzlich erschwert.
„Zurück zu glatten Beträgen“
Carl-Ludwig Thiele (FDP) monierte, dass die letzte Kindergelderhöhung vor sieben Jahren stattgefunden habe. Diese fehlende Angleichung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten sei ein Versäumnis der Regierung. Thiele forderte, „zurück zu glatten Beträgen“ zu gehen. Er verlangte ein einheitliches Kindergeld von 200 Euro pro Kind und einen Kinderfreibetrag von 8.000 Euro.
„Statt Trauschein Kinder fördern“
Barbara Höll (Die Linke) bemängelte eine Ungleichbehandlung der Kinder reicher und armer Familien. Die Anhebung des Kinderfreibetrags nutze nur Familien mit höheren Einkommen. Auch Ekin Deligöz (Bündnis 90/ Die Grünen) kritisierte den Entwurf: Die Regierung verpasse die Chance auf eine wirkliche Reform, die Kindergelderhöhung sei „Symbolpolitik“. Statt des Trauscheins solle man die Kinder fördern: „Das Ehegattensplitting ist überholt.“
Hilfen im Haushalt
Im Alltag brauchen Eltern häufig Unterstützung. Sie wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen und Familie und Beruf unter einen Hut bringen. Kommt die Pflege von Eltern oder Schwiegereltern hinzu, ist oft Hilfe im Haushalt nötig. Auch durch die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen entsteht ein höherer Bedarf, im Haushalt Profis wie Reinigungspersonal oder Babysitter zu beschäftigen.
Steuerermäßigungen
Die Ausgaben für Dienstleistungen in Privathaushalten sollen deshalb umfangreicher und einfacher als bisher von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu zählen auch Renovierungen und Modernisierungen, wenn Handwerksbetriebe beauftragt werden. Absetzbar sollen künftig einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro sein, also maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Zuschuss zur Schulausstattung
Jeweils zum Schuljahresbeginn können Schülerinnern und Schüler 100 Euro zum Kauf von Schulmaterial erhalten. Gezahlt werden sie bis zum Abschluss des zehnten Schuljahres oder bis Ende des 25. Lebensjahres, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat.
Impulse für die Beschäftigung in Privathaushalten
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auch das Steuerrecht vereinfachen. Familien sollen durch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gestärkt werden. In Privathaushalten sowie Dienstleistungsagenturen soll ein Impuls für legale Beschäftigung gegeben werden. Vermieden werden sollen künftig Abgrenzungsprobleme: Unterschiedliche Pflegestufen müssen dem Gesetzentwurf zufolge nicht mehr nachgewiesen werden.