Ausschuss hörte Experten zu Straffung arbeitsmarktpolitischer Instrumente
Die Streichung der "sonstigen weiteren Leistungen“ und die Einführung einer „freien Förderung“, wie es der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ( 16/10810) vorsieht, bewerten Experten überwiegend kritisch.
In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
am Montag, dem 24. November 2008, betonte zwar die Mehrheit der
Sachverständigen die Notwendigkeit, arbeitsmarktpolitische
Instrumente zu straffen und zu flexibilisieren. Gleichzeitig
zeigten sie sich jedoch gegenüber dem Instrument der "freien
Förderung“ überwiegend skeptisch.
Vor allem die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände äußerten Zweifel an diesem Plan der Regierung. Das Mittel der "sonstigen weiteren Leistungen“ im Zweiten Sozialgesetzbuch sieht bisher über die Grundsicherung hinaus individuell angepasste Leistungen vor, um den Einstieg von Hilfebedürftigen ins Arbeitsleben zu fördern.
Dazu gehören unter anderem die Betreuung minderjähriger
Kinder oder eine psychosoziale Betreuung. Im Gesetzentwurf der
Regierung wird dieses Instrument durch die „freie
Förderung“ ersetzt. Diese darf jedoch zwei Prozent der
Eingliederungsmittel nicht übersteigen.
Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände sind die "sonstigen weiteren Leistungen" für die Kommunen jedoch sehr bedeutend, um sich "aktiv in der Arbeitsmarktpolitik engagieren zu können“, wie deren Vertreterin Regina Offer betonte. "Über die sonstigen weiteren Leistungen können wir vor Ort Projekte für besondere Zielgruppen wie zum Beispiel für alleinerziehende Mütter oder Jugendliche mit besonderem Integrationsbedarf gezielt steuern“, erläuterte sie.
Im Gesetzentwurf könne sie jedoch noch kein Instrumentarium
erkennen, um diese erfolgreichen Projekte fortzusetzen. Eine
Beschränkung des Budgets der freien Förderung auf zwei
Prozent sei ein Bruchteil dessen, was derzeit für die Projekte
ausgegeben werde. "Deshalb ist eine Erhöhung des Anteils auf
mindestens 20 Prozent notwendig“, forderte Offer.
Individuelle FUnterstützt wurde sie darin von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: "Zwei Prozent kann man nicht wirklich nutzen, um flexibel handeln zu können“, sagte Verbandssprecher Thomas Becker.
Wolfgang Müsse von der Aktionsgruppe "Option - Die
bessere Alternative. Bringt Menschen in Arbeit“ stellte fest:
"Wenn man uns die freie Förderung zusammenstreicht,
können wir Menschen nicht mehr individuell
fördern.“ Der Wirtschaftsforscher Bruno
Kaltenborn plädierte für ein Budget zwischen
fünf und zehn Prozent für die freie Förderung.
Thomas Becker von der Freien Wohlfahrtspflege
bezeichnete den Rahmen der berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen als "zu starr“. Es reiche
außerdem nicht aus, nur in 20 Prozent der geförderten
Fälle eine Abweichung vom entsprechenden-Fachkonzept
zuzulassen. Damit erreiche man nicht die Zielgruppe, die man
eigentlich ansprechen möchte, sagte Becker.
Werner Sondermann von den Kolping-Bildungsunternehmen betonte, die Förderung dürfe nicht auf berufsvorbereitende Maßnahmen beschränkt sein, sondern müsse darüber hinaus flexibel eingesetzt werden können. Denn die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen seien mit ihrem "hochkomplexen Stufenförderungssystem mit Eignungsanalyse, Förderstufe und Übergangsqualifizierung bei weitem nicht für alle Jugendliche geeignet“.