Experten äußerten sich im Finanzausschuss zum Familienleistungsgesetz
Vertreter der Kirchen und Familienverbände haben in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, dem 24. November 2008, die im Familienleistungsgesetz ( 16/10809) geplante Erhöhung des Kindergeldes als zu gering kritisiert.
Evangelische und Katholische Kirche betonten in einer gemeinsamen
Stellungnahme, die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene
Erhöhung des Kindergeldes um etwa fünf Prozent bleibe
weit hinter der von Fachverbänden für notwendig
erachteten Anhebung zurück.
Die Kirchen wiesen darauf hin, dass das Kindergeld und der
Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum
für Kinder seit dem Jahr 2002 nicht erhöht wurden, obwohl
die Preise seitdem besonders für Lebensmittel und Energie
stark angestiegen seien.
In dem Gesetzentwurf ist eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2009 für das erste und zweite Kind um zehn Euro auf 164 Euro monatlich vorgesehen. Das Kindergeld für das dritte Kind soll um 16 Euro auf 170 Euro angehoben werden. Für das vierte und jedes weitere Kind ist eine Erhöhung um 16 Euro auf dann 195 Euro geplant.
Der Kinderfreibetrag soll zum 1. Januar nächsten Jahres von
3.648 um 192 auf 3.840 Euro erhöht werden. Insgesamt sollen
somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 auf 6.024
Euro aufgestockt werden. Der Familienbund Deutscher Katholiken wies
darauf hin, die Erhöhung des Kindergeldes müsse statt
vier bis fünf Prozent 18 Prozent betragen, um den Preisanstieg
auszugleichen.
Auch nach Ansicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müssen die Sätze erheblich höher liegen als heute. Der Bund der Steuerzahler kam zu dem Schluss, die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 6.024 Euro reiche nicht aus.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter wies
darauf hin, dass die Erhöhung bei vielen in Armut lebenden
Kindern nicht ankomme, weil die Erhöhung auf den staatlichen
Unterhaltsvorschuss angerechnet werde. Es werde in diesen
Fällen mehr Kindergeld und im Gegenzug weniger aus den
Sozialkassen gezahlt. Auch beim Unterhalt werde das Kindergeld zur
Hälfte angerechnet, so dass bei den Kindern von
Alleinerziehenden nur die Hälfte der Erhöhung
ankomme.
Mehrere Sachverständige kritisierten, dass die geplante Zahlung von 100 Euro pro Jahr für Schulmaterial nur für Schüler bis zur zehnten Klasse gewährt werden soll. "Aus bildungspolitischer Sicht halten wir dies für verfehlt", erklärte etwa die Bundessteuerberaterkammer.
Dieses Geld soll für Kinder gzahlt werden, die in
Sozialhilfe-Haushalten oder Haushalten von Hartz-IV-Empfängern
leben. Der Deutsche Juristinnenbund verlangte, den Bedarssatz so zu
gestalten, dass der Schulbedarf abgedeckt wird, und die geplanten
Kontrollen der Empfänger zu unterlassen.
Kritisch beurteilten die Sachverständigen auch die weiteren Fördermaßnahmen des Gesetzes. Die Bundesregierung will den steuerlichen Abzug von Ausgaben für Dienstleistungen, die von Haushalten in Auftrag gegeben wurden, verbessern. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen von einer Gesamtsumme in Höhe von 20.000 Euro abgezogen werden können - bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bund der
Steuerzahler verlangten eine Anhebung auf 25 Prozent. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund und der Juristinnenbund warnten dagegen davor,
mit dieser Förderung einen neuen Dumpinglohn-Bereich zu
schaffen.