Finanzausschuss stimmt Familienleistungsgesetz und Konjunkturpaket zu
Der Finanzausschuss hat am Dienstag, dem 2. Dezember 2008, der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie der befristeten Kfz-Steuerbefreiung beim Neuwagenkauf zugestimmt. Das Familienleistungsgesetz nahm er gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion an. Beim Konjunkturpaket stimmte die Opposition geschlossen dagegen. Der Bundestag will die Gesetze am 4. Dezember verabschieden.
Mit dem Familienleistungsgesetz (
16/10809,
16/11001) will die Bundesregierung das
Kindergeld für das erste und zweite Kind von 154 Euro auf 164
Euro anheben. Für das dritte Kind soll es von 154 auf 170
Euro, für das vierte und jedes weitere Kind von 179 auf 195
Euro erhöht werden.
Auf Antrag von CDU/CSU und SPD erhöhte der Ausschuss den ab
2009 geltenden Kinderfreibetrag von derzeit 3.648 Euro auf 3.864
Euro. Die Regierung hatte nur eine Erhöhung auf 3.840 Euro
vorgeschlagen.
Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt brauchen, bis zum Ende der zehnten Klasse 100 Euro für Hefte, Stifte und anderen Schulbedarf gezahlt werden. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen, den Kreis der Empfänger auf alle bis 25 Jahre alten Schüler auszuweiten, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss anstreben. Auch die FDP scheiterte mit ihrem Antrag, eine Nachweispflicht einzuführen, um sicherzustellen, dass das Geld bei den Schülern ankommt.
Die CDU/CSU erklärte dazu, trotz Wünschen auch aus den
eigenen Reihen habe man aus finanziellen Gründen nicht
weitergehen können als bis zum zehnten Schuljahr. Die SPD
bedauerte, dass es nicht gelungen sei, die 100 Euro Schülern
bis zur 13. Klasse zukommen zu lassen.
Die FDP kritisierte, dass das Kindergeld für erste und zweite Kinder nicht auf 170 Euro angehoben wurde. Die Linke bemängelte die aus ihrer Sicht zu niedrige Anhebung des steuerfreien Existenzminimums von Kindern. Bündnis 90/Die Grünen plädierten für eine Systemänderung hin zu einer Grundsicherung für Kinder.
Vorgesehen ist in dem Gesetz ferner, die steuerliche Absetzbarkeit
der Beschäftigung von Haushaltshilfen sowie für
haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege und
Betreuung zu verbessern. Absetzbar sollen 20 Prozent der
Aufwendungen, höchstens aber 4.000 Euro jährlich sein.
Geplant ist zudem, die Steuerermäßigung für die
Beschäftigung von Minijobbern auf 20 Prozent der Aufwendungen,
höchstens aber 510 Euro pro Jahr, festzusetzen.
Nur unwesentlich geändert hat der Ausschuss den Koalitionsentwurf zum steuerlichen Teil des Konjunkturpakets ( 16/10930). Danach wird für neue Pkw, die bis 30. Juni 2009 gekauft werden, bis Ende 2010 keine Kfz-Steuer erhoben, wenn sie beim Verbrauch die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen.
Wieder eingeführt werden soll die degressive Abschreibung
für bewegliche Wirtschaftsgüter. Sie sollen ab 2009 mit
höchstens 25 Prozent für zwei Jahre steuerlich
abgeschrieben werden können. Darüber hinaus will die
Koalition, dass die Arbeitskosten für Handwerker nicht mehr
nur bis 600 Euro, sondern bis 1.200 Euro von der Steuer absetzbar
sind.
Der Ausschuss lehnte eine Reihe von Änderungsanträgen der FDP ab, in denen die Fraktion unter anderem verlangt hatte, einige im Zuge der Unternehmensteuerreform beschlossene "Härten" wie die Zinsschranke abzumildern. Ebenso wollten die Liberalen die degressive Abschreibung zeitlich nicht befristen, den steuerlichen Grundfreibetrag auf 8.004 Euro anheben, die Landwirte bei der Agrardieselbesteuerung entlasten und die alte Pendlerpauschale wieder einführen.
Anträge der Linksfraktion, die ein Konjunkturprogramm gegen
die drohende Wirtschaftskrise forderte (
16/10619), sowie von Bündnis 90/Die
Grünen, die nachhaltige Investitionen in Klima, Bildung und
soziale Gerechtigkeit verlangten (
16/11023), fanden im Ausschuss keine
Mehrheit.