Sachverständige äußerten sich im Jugendausschuss zur Novelle
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Zivildienstgesetz ( 16/10995) stoßen bei Experten in Teilen auf ein negatives Echo. Das wurde am Mittwoch, dem 17. Dezember 2008, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich.
So kritisierte die Mehrheit der Sachverständigen vor allem,
dass die Teilnahme an Seminaren zur Vermittlung sozialer
Kompetenzen auf freiwilliger statt auf verbindlicher Basis erfolge.
Die erfolgreiche Umstellung des Zivildienstes auf einen Lerndienst
sei dadurch nicht ausreichend gewährleistet, so
Michael Bergmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege.
"Kein zukunftsfähiges Konzept"
Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Bundesjungendringes, Sven Frye, stellt der vorliegende Entwurf „kein zukunftsfähiges Konzept“ dar, ziele jedoch in vielen Punkten auf die Verbesserung des aktuellen Systems. Überdies kritisierte Frye die „Kann-Regelung“ bei Seminaren zur Vermittlung sozialer Kompetenzen. „Das Ziel des Gesetzes würde damit konterkariert“, da nach der bisherigen Erfahrung mit freiwilligen Angeboten lediglich eine geringe Teilnahme zu erwarten sei.
Rainer Hub vom Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland bemängelte, dass der Gesetzentwurf dem
bildungspolitischen Anspruch im Zivildienst nur bedingt gerecht
werde. So beschränkten sich die Neuregelungen, was Einweisung,
Einführung und Begleitung der Zivildienstleistenden angehe,
„leider nur auf eine Flexibilisierung der bisherigen
Instrumente“.
Sachverständiger empört den
Ausschuss
Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf übte Monty Schädel, Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen. Das Konzept des Lerndienstes in Form eines Zwangsdienstes sei generell abzulehnen. „Es ist fragwürdig, ob staatlicherseits über die zwangsweise Einforderung einer Arbeitsleistung hinaus pädagogische Zielsetzungen im Sinne des Erwerbs sozialer Kompetenzen verbunden sein dürfen oder überhaupt können“. Auf Empörung bei den Mitgliedern des Ausschusses stieß Schädels Bezeichnung des Wehrdienstes als Dienst „zur Tötung von Menschen“.
Fast einhellig positiv bewerteten die Sachverständigen
hingegen die grundsätzliche Absicht der Bundesregierung, den
Zivildienst zu einem Lerndienst umzugestalten. Ebenso
begrüßte die überwiegende Mehrheit der Experten die
im Entwurf verankerte obligatorische Ausstellung eines
qualifizierten Dienstzeugnisses am Ende der Zivildienstzeit. Dies
helfe, so Kay Ruge vom Deutschen
Landkreistag, die „Bedeutung des Zivildienstes nach
außen zu dokumentieren“.
Liste der Sachverständigen: