Beschluss der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedete die UN-Generalversammlung in Paris die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Die Idee, dass alle Menschen die gleichen fundamentalen Rechte haben, wurde damit erstmals weltweit verbindlich – wenn auch die Deklaration selbst keinen völkerrechtlich bindenden Charakter hat.
Ihre offizielle Bezeichnung klingt nüchtern: Resolution 217 A
(III). Doch die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN)
am Morgen des 10. Dezembers 1948 verabschiedete, haben es bis heute
in sich: Sie enthalten die grundlegenden Rechte, die jedem Menschen
ohne irgendeinen Unterschied zustehen – weder Hautfarbe,
Geschlecht oder Sprache noch Religion, politische Anschauung oder
aber soziale Herkunft können daran etwas ändern.
Diese 30 Artikel waren vor 60 Jahren ein echtes Novum. Zwar hatte sich schon die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 1776 auf "allgemeine Menschenrechte" berufen, doch mit der UN-Deklaration wurde die Idee der universellen Menschenrechte zum ersten Mal weltweit verbindlich.
Der Schock über die Verbrechen der Nationalsozialisten war es,
der nur drei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs den
Anstoß zu dieser Deklaration gab. Obwohl ohne
völkerrechtlich bindenden Charakter, entwickelte die
Erklärung dennoch ausstrahlende Wirkung: Zahlreiche in der
Erklärung enthaltene Rechte sind heute verbindlicher
Bestandteil völkerrechtlicher Verträge. Für viele
nationale Nachkriegsverfassungen wurde die Deklaration zum Vorbild
– und nicht zuletzt die Väter und Mütter des
deutschen Grundgesetzes orientierten sich an ihrem Begriff der
Menschenwürde.
Doch trotz solcher Fortschritte bleibt die Umsetzung der Menschenrechte bis heute schwierig. Oft klafft zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine deutliche Lücke. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International (ai) kritisieren regelmäßig Menschenrechtsverletzungen weltweit. Zum Tag der Menschenrechte in diesem Jahr erinnert ai besonders an die Lage in Darfur oder im Kongo.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter
Nooke (CDU), äußerte sich zudem in der letzten Woche vor
dem Menschenrechtsausschuss des Bundestages besorgt über die
steigende Zahl von Hinrichtungen in Ländern wie Iran,
Saudi-Arabien, Jemen und Pakistan.
Zum 60. Jahrestag der Deklaration, der heute offiziell in Paris und Berlin gefeiert wird, bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Erklärung daher bewusst als "Verpflichtung für die Zukunft". Dass Menschenrechtsfragen auf die politische Agenda gehören, daran erinnerte auch der Bundestag.
In einem am 5. Dezember 2008 beschlossenen
fraktionsübergreifenden Antrag forderte das Parlament die
Bundesregierung zu einer "konsequenteren
Menschenrechtspolitik“ auf: "Nach einem vorangeschrittenen
Kodifizierungsprozess müsse es nun verstärkt darum gehen,
sich auf die Überwachung und Einhaltung von
Menschenrechtsabkommen zu konzentrieren“, so heißt es
im Antrag.
Es ist nicht das erste Mal, das sich der Bundestag als treibende Kraft der deutschen Menschenrechtspolitik erweist: 1991 erteilte das Parlament der Regierung den Auftrag, regelmäßig über Menschenrechtspolitik zu berichten. 1998 entschied der Bundestag dann, erstmals einen festen Ausschuss für "Menschenrechte und humanitäre Hilfe“ einzurichten.
Und auch die Gründung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte, das mit Forschungsprojekten und Angeboten zur
Politikberatung zur Aufklärung über Menschenrechte
beiträgt, geht auf einen Beschluss des Parlaments im Jahre
2000 zurück.