Ausschuss befragte Fachleute zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Die geplanten staatlichen Überprüfungen von Unternehmenskäufen durch ausländische Investoren, die nicht aus der EU oder der Europäischen Freihandelszone EFTA stammen, sind von der Wirtschaft sehr kritisch aufgenommen worden. „Es entsteht der Eindruck: Deutschland schottet sich ab“, sagte Christoph Wolf vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) am 26. Januar 2009 während einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.
Die Experten befassten sich mit dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung (
16/10730) sowie mit Anträgen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/9612) und der FDP-Fraktion (
16/6997) zu dem Themenbereich.
"Öffentliche Sicherheit und Ordnung
gewährleisten"
Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung an, den Kauf eines Übernehmens im Einzelfall verbieten zu können, wenn das Verbot unerlässlich ist, um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wies in seiner
schriftlichen Stellungnahme darauf hin, der Schutz der nationalen
Sicherheit sei ein legitimes politisches Interesse. „Er darf
aber nicht als Vorwand für eine Diskriminierung
ausländischer Investoren missbraucht werden.“ Bereits
heute würden das Außenwirtschafts- und das
Wettbewerbsrecht genug Regelungen zum Schutz vor unerwünschten
Beteiligungen bieten.
"Offener Rechtsrahmen für Invesititionen wird
gefährdet"
Das Deutsche Aktieninstitut lehnte den Gesetzentwurf ab, „da er den bislang offenen Rechtsrahmen für ausländische Investitionen in Deutschland gefährdet“. Offene Kapitalmärkte leisteten einen wichtigen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung.
Zu Befürchtungen, ausländische Staatsfonds könnten
über Beteiligungen Einfluss auf die Wirtschaft bekommen,
schrieb das Institut: Es sei noch kein Fall bekannt, „in dem
ein Staatsfonds tatsächlich über das Streben nach einer
möglichst hohen Rendite hinaus andere strategische Ziele beim
Erwerb von Unternehmensbeteiligungen verfolgt hat“. Auch der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies in seiner Stellungnahme
darauf hin, dass es bislang vergleichsweise wenig schlechte
Erfahrungen mit Staatsfonds gebe. Diese verwalteten inzwischen ein
Vermögen von drei bis vier Billionen US-Dollar.
"Eingriffsmöglichkeit kann Investitionsstandort
schaden"
Die Beteiligungsberatung „Permira“ äußerte die Befürchtung, dass eine Verabschiedung des Gesetzes „erhebliche Nachteile für unsere Geschäftstätigkeit in Deutschland mit sich bringen“ würde. Prof. Dr. Ulrich Lehner wies darauf hin, die angestrebte Eingriffsmöglichkeit des Staates könne dem Investitionsstandort schaden, während die Schutzinteressen Deutschlands bereits durch bestehende gesetzliche Regelungen gewahrt seien.
Dr. Kaspar Krolop (Humboldt-Universität
Berlin) erklärte, der Gesetzentwurf sei weder bestimmt noch
geeignet, die Schädigung von Unternehmen durch den Einfluss
von Finanzinvestoren zu bekämpfen.
"Einer der vier größten
Direktinvestoren"
Dagegen hielt die „Deutsche Bank Research“ den Gesetzentwurf im internationalen Vergleich für angemessen. Deutschland nehme bisher eine Spitzenposition im internationalen Kapitalverkehr ein, hieß es in der Stellungnahme ergänzend. Mit 204 Milliarden Euro Portfolioinvestitionen und 214 Milliarden Euro Direktinvestitionen gehörten deutsche Investoren zu den vier größten Direktinvestoren weltweit.
Mit 268 Milliarden Portfolioinvestitionen und 38 Milliarden
Euro Direktinvestitionen von ausländischen Investoren sei
Deutschland ein wichtiger Investitionsstandort, werde jedoch
weniger attraktiv wahrgenommen als die USA, Großbritannien,
Kanada, Niederlande, China, Spanien oder Russland. Aber objektiv
gehöre Deutschland zu den liberalsten Märkten
weltweit.