Experten äußerten sich im Sozialausschuss zur Ost-West-Angleichung
Insbesondere den im Antrag der FDP (
16/9482) enthaltenen Vorschlag einer
Einmalzahlung bewerteten die Experten skeptisch. Die Liberalen
regen in ihrem Antrag an, zum Stichtag 1. Juli 2010 die
Rechengrößen für die Rentenberechnung zu
vereinheitlichen.
Ferner solle der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West in die Gegenwart vorgezogen und abgefunden werden. Versicherte und Rentner mit Entgeltpunkten Ost sollen im Rahmen der Angleichung der Rechenwerte eine Einmahlzahlung erhalten.
Bisher werden im Osten des Landes die Entgelte für die
Ermittlung der Entgeltpunkte hochgewertet, um zu verhindern, dass
sich für die Ostdeutschen aus den niedrigen Arbeitsentgelten
der DDR und dem niedrigeren Lohnniveau Nachteile bei der Rente
ergeben.
Ein Arbeitsverdienst Ost wird um den Faktor erhöht, der dem Verhältnis zum Durchschnittslohn West entspricht. Das waren 2008 rund 18 Prozent. Gleichzeitig liegt der Rentenwert, der ebenfalls in die Berechnung einfließt, im Osten ungefähr zwölf Prozent niedriger als im Westen.
Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte,
die jetzige Regelung sei „nicht dauerhaft haltbar“ und
führe „zu eigenartigen Verteilungswirkungen“.
„Einfache Lösungen, wie die von beiden Fraktionen
geforderte Abschaffung der bisherigen Höherbewertung der
Ost-Verdienste könnten das Problem jedoch nicht lösen,
sagte Nürnberger.
Zwar gebe es auch im Westen des Landes Regionen mit niedrigem Lohnniveau. Dennoch liege der generelle Lohnunterschied zwischen Ost und West nach wie vor bei 20 Prozent und damit deutlich über regionalen Differenzierungen in westlichen Bundesländern, ergänzte der DGB-Vertreter.
Ohne eine Ersatzlösung sei die Angleichung oder auch die von
der FDP geforderte Einmalzahlung deshalb nicht akzeptabel. Es sei
aber gut, dass durch den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
(
16/10375) der Blick auf den vor allem im Osten
wachsenden Niedriglohnsektor gerichtet werde.
Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stellte Martin Kröger fest, der FDP-Antrag sei „grundsätzlich sehr gut gelungen“ – mit Ausnahme der Einmalzahlung: „Man kann nicht für eine fiktive Lohnangleichung eine Kompensationszahlung leisten“, kritisierte Kröger. Außerdem würde eine solche Regelung einen erheblichen finanziellen und bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.
Wolfgang Binne von der Rentenversicherung Bund bewertete die
Einmalzahlung ebenfalls kritisch. Ein solches Verfahren würde
die Abkehr von einem Kernelement der Rentenversicherung darstellen,
wonach Leistungen als lebenslange, regelmäßige Zahlung
erbracht werden, sagte Binne.