Die Sitzung am Mittwoch im Überblick
In der Plenarsitzung am Mittwoch, dem 21. Januar 2009, hat der Bundestag unter anderem über zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung beraten. Darüber hinaus beschloss das Parlament am Abend das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz, das die bürokratischen Hürden für kleine und mittlere Unternehmen absenken will.
Zunächst ließ sich der
Deutsche Bundestag über die vorangegangene Sitzung des
Bundeskabinetts unterrichten. Vertreter der Bundesregierung standen
den Abgeordneten Rede und Antwort.
In der anschließenden Fragestunde konnten die Abgeordneten vor dem Plenum Fragen stellen. In der Fragestunde darf jeder Abgeordnete bis zu zwei Fragen sowie im Verlauf weitere Zusatzfragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten (Fragen für die Fragestunde: 16/11612).
Am Nachmittag beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit zwei fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfen, die Patientenverfügungen künftig verbindlich machen wollen. Nach dem von einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf ( 16/11360) soll der Patientenwille künftig aber nur dann in jedem Fall rechtlich bindend sein, wenn der Patient sich beraten und seine Verfügung notariell beglaubigen lässt. Generell differenziert der Antrag zwischen Krankheit und Behandlungssituation, wie weit die Verbindlichkeit der Verfügung reichen soll.
Der von Wolfgang Zöller (CSU) und anderen Abgeordneten
eingereichte Antrag (
16/11493) will dagegen, dass der Patientenwille
selbst dann verbindlich ist, wenn er mündlich
geäußert wird – unabhängig von Art und
Verlauf der Krankheit. Der Bundestag überwies beide vorlagen
zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss.
Am Abend nahm das Parlament dann das von der Bundesregierung vorgelegte so genannte dritte Mittelstandsentlastungsgesetz an ( 16/10490, 16/11622). Durch 23 Einzelmaßnahmen sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
So wird unter anderem die Handwerkszählung vereinfacht, und es
werden eine Reihe von gewerberechtlichen Vorschriften gestriche.
Die Bundesregierung schätzt, dass die Unternehmen so
mindestens 97 Millionen Euro, die öffentliche Verwaltung
mindestens 8,6 Millionen Euro einsparen können.
Weitere Tagesordnungspunkte
Darüber hinaus standen am Mittwoch sechs weitere Themen auf der vorläufigen Tagesordnung des Parlaments: So debattierten die Abgeordneten über Änderungen des Atomgesetzes ( 16/11609) und der Strafprozessordnung ( 16/11170). Daneben ging es um einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11365), die Medienkompetenz Älterer zu stärken und dadurch die "digitale Kluft" in der Gesellschaft zu schließen.