Koalition und FDP stimmten für die Gesetzesänderungen
Der Bundestag hat am 12. Februar die Novellierung des so genannten „Meister-BAföG“ beschlossen. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die FDP-Fraktion stimmten für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich ebenso wie die Linksfraktion der Stimme. Zu dem Entwurf hatte die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt, der keine Mehrheit fand. Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge von Linksfraktion und Grünen.
Durch das zweite Gesetz zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) (
16/10996,
16/11904,
16/11905) wird die
Aufstiegsfortbildungsförderung verbessert und auf mehr
Förderberechtigte erweitert.
Zukünftig werden Fortbildungswillige bei einer, aber nicht wie bislang nur bei der ersten Aufstiegsfortbildung gefördert. Wer bereits eine solche absolviert und selber finanziert hat, verwirkt damit nicht mehr automatisch den Anspruch einer Förderung durch den Staat.
Außerdem orientiert sich die Förderung stärker am
Erfolg der Fortbildung. Das bedeutet, dass zusätzlich zum
bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zu den
Fortbildungsgebühren zu Beginn eines Lehrgangs, bei
bestandener Prüfung, auch 25 Prozent des Restdarlehens
erlassen werden.
Das Meister-BAföG stärke das lebenslange Lernen, sagte Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) während der Debatte. Dies gelte für alle Berufsbereiche, nicht nur beim Handwerk. Schavan sprach von einem „Meilenstein“, auf dem Weg dazu, „jeden zu fördern, der sich weiterqualifizieren will“.
Das sei nicht zuletzt deshalb wichtig, weil nach Ansicht Schavans
das Thema Fachkräfte in den nächsten Jahren
verstärkt auf der Tagesordnung stehen werde. „Wir
stärken die mittlere Führungsebene und damit eine
Schlüsselfunktion in den Unternehmen“, sagte die
Ministerin.
Die FDP stimme dem Gesetz zu, da es „die Instrumente richtig ausdehnt“, sagte Patrick Meinhardt. Von großer Bedeutung sei es, dass damit Berufe in der Altenpflege und in der Erziehung Entwicklungsmöglichkeiten bekämen. „Das ist ein guter Tag für diese beiden Berufsgruppen“, sagte Meinhardt.
Der FDP-Entschließungsantrag (
16/11914) biete zusätzliche Anregungen,
wie etwa Qualitätskriterien bei der Ausbildung vor
Quantitätskriterien zu stellen. Keinesfalls, so stellte
Meinhardt für seine Fraktion klar, brauche es ein
Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, wie es Linksfraktion und
Grüne forderten. Damit schaffe man nur ein neues
„Bürokratiemonster“.
Der Wille, das Meister-BAföG zu verändern, sei aus dem Parlament gekommen, betonte Ernst Dieter Rossmann (SPD). Anlass, parlamentarisch aktiv zu werden, sei auch die rückläufige Zahl der Berufsfortbildungsmaßnahmen im Jahr 2006 gewesen. Die SPD, so Rossmann, sei durchaus für ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Das sei allerdings eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode.
Er könne in die Lobeshymnen nicht einstimmen, bedauerte Volker Schneider von der Linksfraktion. „Sie machen viel Lärm um verdammt wenig“, warf er der Koalition vor. Zwar gebe es „durchaus Erfreuliches“ in dem Entwurf. Jedoch seien die Förderbedingungen weiterhin schlechter als beim BAföG. Außerdem finde die Qualitätssicherung bei der Weiterbildung „nur auf dem Papier statt“.
Schneider forderte, nicht länger „im Stückwerk zu
verharren“, sondern ein
Erwachsenenbildungsförderungsgesetz auf den Weg zu bringen, um
damit eine „sinnvolle Struktur“ zu schaffen.
Der von der Mehrheit des Bundestages abgelehnte Antrag der Linksfraktion ( 16/11374) hatte gefordert, ein solches Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.
Das sollte das Bildungssystem durchlässiger machen,
finanzielle Förderungen für Aus- und Weiterbildung
elternunabhängig gewähren und auch Erwachsenen eine
berufliche Neuorientierung ermöglichen.
Auch sie müsse „Wasser in den Wein gießen“ sagte Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen). Das Gesetz sei nur ein „Trippelschritt“ auf dem Weg zum lebenslangen Lernen, wenngleich es zumindest ein „sinnvoller Trippelschritt“ sei. Ihre Fraktion habe daher in einem Antrag ( 16/11202) ein „Erwachsenen-BAföG“, mit einem Rechtsanspruch auf Förderung verlangt.
Darin müsse die Finanzierung des Lebensunterhalts durch
Zuschüsse und Darlehen geregelt werden. Der Rechtsanspruch
solle nicht durch Altersgrenzen eingeschränkt werden und nur
„minimale Anforderungen an den Aufenthaltstitel“
stellen. Auch dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit.
Michael Kretschmer (CDU/CSU) verteidigte das Gesetz gegen die Kritik der Grünen und Linken. „Aufstieg durch Bildung“ sei ein Leitgedanke der Union bei dem Gesetz gewesen.
Kretschmer: „Wir sind stolz auf diesen Schritt, den wir uns
auch nicht klein reden lassen.“