Petitionsausschuss befasste sich in öffentlicher Sitzung mit dem Thema
Der Ruf nach einem erneuten NPD-Verbotsverfahren sorgt auch im Petitionsausschuss für Kontroversen. Bei einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses am Montag, 2. März 2009, beurteilten die Fraktionen die Forderung der „Vereinigung von Verfolgten des Naziregimes“ nach einem NPD-Verbot unterschiedlich. Für die Petentin argumentierte ihre Vertreterin Cornelia Kehrt, dass die Aussagen der NPD rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich seien. Auch nutze die NPD den Parteienstatus aus, um Geld von einem demokratischen Staat zu beziehen. „Die NPD nutzt die Legalität zum Anschein der Legitimität“, warnte Kerth. Die Petition wurde von rund 175.500 Bürgern unterstützt.
Die CDU/CSU-Fraktion beurteilte die Erfolgschancen eines erneuten
NPD-Verbotsverfahrens skeptisch und verwies auf die Gefahr, die NPD
dadurch aufzuwerten. Sie forderte daher „cleverere
verfahrensrechtliche Methoden“. Einigkeit bestehe darin, dass
alle Demokraten wachsam gegenüber rechtsradikalen Tendenzen
sein müssten. Die SPD-Fraktion mahnte, im Kampf gegen die
verfassungsfeindlichen Angriffe Rechtsextremer alle Kräfte
aufzuwenden. „Die politischen Bemühungen müssen in
jedem Lebensalltag und in allen sozialen Situationen
greifen“, betonte sie.
Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Einsatzes von V-Leuten klare Verhaltenshinweise für ein neues Verbotsverfahren gegeben habe. Mit Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fragte sie nach der Definition „wann eine unmittelbare Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland besteht“ und wer dies feststelle.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte,
dass ein NPD-Verbot nicht alle Ursachen des Rechtsextremismus
beheben könne. Zudem gebe es „auch andere
Möglichkeiten, die NPD zu bekämpfen“. So könne
sie „wieder aus den Landtagen herausgewählt
werden“. Hier komme der Gesellschaft eine wichtige Aufgabe
zu.
Ein Parteiverbot könne nur das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der bestehenden Rechtsgrundlage aussprechen. Hier sei jedoch Vorsicht geboten: „Die Regelungen sollten nicht im laufenden Verfahren geändert werden“, betonte die Fraktion.
Die Bundesregierung äußerte sich kritisch zu einem
neuerlichen Verbotsverfahren. Es sei „aus fachlicher Sicht
nur empfehlenswert, wenn es eine hohe Aussicht auf Erfolg“
hätte, betonten Regierungsvertreter. Eine vom Bundestag
geforderte Materialsammlung zu den Erkenntnissen über die NPD
hinsichtlich eines neuen Verbotsverfahrens liege dem
Parlamentarischen Kontrollgremium vor.
Die Erkenntnisse der Anhörung will der Ausschuss nun
ausgewertet und beraten. Eine vergleichbare Petition hatte der
Bundestag bereits im Dezember 2007 abgeschlossen.