Luis Moreno-Ocampo bei der Menschenrechtskonferenz des Europarats
Mit Nachdruck hat Luis Moreno-Ocampo am 23. März 2009 zum Abschluss eines von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und vom Bundestags-Menschenrechtsausschuss in Berlin ausgerichteten Kongresses die Ausstellung des Haftbefehls gegen Omar al-Baschir durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verteidigt. Der Chefankläger gab sich überzeugt, dass der sudanesische Staatschef zur Rechenschaft gezogen werde, auch wenn dies vielleicht Monate oder Jahre dauern werde. Moreno-Ocampo sagte, in Darfur hätten sämtliche politische Verhandlungen die von Baschir zu verantwortenden Menschenrechtsverstöße nicht unterbinden können.
Er warf dem Staatschef vor, in dieser sudanesischen Provinz ein
Volk durch Aushungern und Folter ausrotten zu wollen. Aus Sicht des
Generalanwalts konnte das Drama in Darfur stattfinden, „weil
in der Weltgemeinschaft unterschiedliche Interessen verfolgt
wurden“.
Der IStGH ziele im Sudan „nicht auf einen Regimewechsel“, es gehe vielmehr um die individuelle Verantwortung eines einzelnen. Durch den Haftbefehl werde „ein rechtlicher Prozess ausgelöst“. Gleichwohl rief Luis Moreno-Ocampo die Regierungen der einzelnen Staaten auf, Baschir international zu isolieren, die diplomatischen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so den Druck auf den Sudan zu erhöhen.
Der Chefankläger in Den Haag sagte, mit dem IStGH werde ein
neues System des internationalen Strafrechts geschaffen. Es sei
Aufgabe dieses Gerichtshofs, das Versprechen des Römischen
Statuts einzulösen, nämlich Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch eine
internationale Instanz zu ahnden. „Unsere Untersuchungen
nehmen an Fahrt auf“, sagte Moreno-Ocampo. So sei man auch
dabei, zu überprüfen, was während des Kriegs
zwischen Russland und Georgien sowie im Gazakrieg geschehen
sei.
Dr. Herta Däubler-Gmelin erklärte, von nun an müssten sich Staatenlenker für Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen. Mit diesem „politischen Pfund“ müsse man wuchern. Die SPD-Politikerin, die den Menschenrechtsausschüssen des Bundestags und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorsteht, appellierte an Russland, die USA und Israel, das Römische Statut zu ratifizieren und den IStGH anzuerkennen. Russland gehört zu den 47 Mitgliedsländern des Europarats, die USA und Israel haben einen Beobachterstatus.
Dr. Symeon Karagiannis, Professor an der
Universität Straßburg, machte bei der Berliner Tagung
darauf aufmerksam, dass die Mitglieder des UN-Sicherheitsrats bei
ihren Entscheidungen in dieser Runde keiner internationalen
rechtlichen Kontrolle unterlägen. Die Angehörigen dieses
Gremiums, dessen Beschlüsse über sonstigen Entscheidungen
der Weltorganisation stünden, würden dies ablehnen.
Aus Sicht des Europaratsabgeordneten Dick Marty (Schweiz) stellt sich das Problem einer fehlenden juristischen Kontrolle etwa bei den umstrittenen „Schwarzen Listen“, in denen der UN-Sicherheitsrat Terrorverdächtige vermerke.
Nuala Mole erläuterte, dass es auch Defizite bei der
internationalen rechtlichen Überwachung von
Militärmissionen gibt, die wie etwa im Kosovo von mehreren
Staaten gemeinsam gestellt würden. Mole ist Direktorin des
AIRE-Zentrums in London (Advice on Individual Rights in
Europe).
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin,
Berichterstatterin, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Jean-Charles Gardetto, Vorsitzender des
Unterausschusses für Menschenrechte der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates
Juan Méndez, Präsident des
Internationalen Zentrums für Transitionale Gerechtigkeit, New
York
Prof. Dr. Françoise Hampson,
Universität Essex, ehemaliges Mitglied der UNO-Unterkommission
zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte,
Großbritannien
Christos Pourgourides, erster stellvertretender
Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Menschenschenrechte
der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Vincent Berger, Jurist, Registratur des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
Straßburg
Tanya Lokshina, stellvertretende Direktorin von
Human Rights Watch in Russland, Moskau
Holger Haibach, stellvertrender Vorsitzender des
Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe und Mitglied im Ausschuss für Recht und Menschenrechte
der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Monica Macovei, ehemalige Justizministerin
Rumäniens, Beraterin des britischen Premierministers im
Bereich Anti-Korruption in der "ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien"
Mark Livschnitz, Anwalt für
Anti-Korruptionsfragen, Baker & McKenzie, Zürich
Prof. Dr. Beate Rudolf, Freie Universität
Berlin, Vizepräsidentin der Vereinigung Europäischer
Juristinnen
Dick Marty, Vorsitzender des Unterausschusses
für Kriminalität und Terrorismusbekämpfung der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Prof. Dr. Symeon Karagiannis, Universität
Straßburg
Nuala Mole, Direktorin des AIRE Zentrums (Advice
on individual Rights in Europe), London
Luis Moreno-Ocampo, Generalanwalt des
Internationalen Strafgerichtshofs, Den Haag