Sachverständige äußerten sich im Fachgespräch des Bildungsausschusses
Das Hochschulzulassungsverfahren soll neu geregelt und zentral koordiniert werden. Darin waren sich die Sachverständigen bei einem öffentlichen Fachgespräch im Bildungsausschuss am Mittwoch, 25. März 2009, einig. Es sei nicht hinnehmbar, dass es einerseits zu wenige Studienplätze gebe und diese teilweise frei blieben, weil die Verteilung nicht funktioniere, sagte Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz. „Wir wollen das Auswahlrecht für die Hochschulen und die Wahlfreiheit für die Studienberechtigten“, so Wintermantel, „das bedarf einer Koordinierung, die machbar ist.“ Dem stimmte Prof. Dr. Stefan Jähnichen vom Fraunhofer Institut für Rechnerarchitektur zu.
Die Koordinierung der Vergabe von Studienplätzen soll
künftig über eine Serviceagentur erfolgen, die die
Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS)
ablösen soll. Geplant sei ein einheitliches Portal, sagte
Staatssekretär Dr. Knut Nevermann vom
sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, an
dem sich alle Hochschulen beteiligen sollen. Eine Pflicht dazu
bestehe allerdings nicht.
Ab dem Wintersemester 2011/2012 sollen sich Studienbewerber über das Online-Portal der Serviceagentur mit zwölf Studienort-Wünschen bewerben können. „Bewerber müssen sich nicht mehr an allen Hochschulen einzeln bewerben“, erklärte Jähnichen, gefragt nach den Vorteilen für die Studienbewerber.
In einer ersten Koordinierungsphase würden die Hochschulen
künftig entscheiden, welcher Bewerber ein Zulassungsangebot
erhält. Dieser habe dann die Möglichkeit, das Angebot
anzunehmen oder auf weitere Angebote zu warten. „Sobald sich
ein Bewerber für ein Angebot entscheidet, fällt er aus
dem Bewerbungsverfahren heraus“, so Jähnichen. Die elf
bis dahin vom Bewerber geblockten Plätze könnten dann neu
vergeben werden.
Greift diese erste Phase bei einem Bewerber nicht, bekommt er in einer zweiten Koordinierungsphase ein weiteres Studienangebot. Den übrigen Studienbewerbern soll dann in einer Clearingphase ein Studienplatz angeboten werden an einer Hochschule, an der noch Plätze frei sind. Allerdings kann die Hochschule diesen Bewerber auch ablehnen, wenn er die Voraussetzungen und die hochschulgebundenen Zulassungsverfahren wie beispielsweise Aufnahmetests nicht besteht.
Einig waren sich die drei Sachverständigen, dass es Aufgabe
der Serviceagentur sein werde, eine Koordinierung und keine
Zuordnung der Studienplätze zu leisten. Die
Sachverständigen betonten außerdem, dass die
Anschubfinanzierung für das Portal vom Bund geleistet werden
müsse. In der Folge seien dann die Länder für die
Finanzierung verantwortlich. „Gebühren von den
Studienbewerbern zu erheben, die das Portal nutzen, ist nicht
geplant“, erklärte Nevermann.