Experten nahmen im Sozialausschuss zu Oppositionsanträgen Stellung
Die Linksfraktion hat dazu 17 Anträge vorgelegt, um unter
anderen für ehemalige Angehörige der Deutschen Reichsbahn
sowie der technischen Intelligenz, für Bergleute,
Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens und
Ballettmitglieder der DDR eine „angemessene
Altersversorgung“ zu gewährleisten (
16/7019,
16/7020,
16/7021,
16/7022,
16/7023,
16/7024,
16/7025,
16/7026,
16/7027,
16/7028,
16/7029,
16/7030,
16/7031,
16/7032,
16/7033,
16/7034,
16/7035). Jeweils einen Antrag haben die
FDP-Fraktion (
16/11236) und Bündnis 90/Die Grünen (
16/11684) eingebracht.
Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist keine grundgesetzliche Benachteiligung der Ost-Rentner zu erkennen. Hingegen würde die Umsetzung der vorgeschlagenen Rechtsänderungen zu einer „verfassungsrechtlich problematischen Ungleichbehandlung“ von Ost- und West-Rentnern führen.
Auch der langjährige Geschäftsführer des Verbandes
Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Prof. Dr.
Franz Ruland, lehnte die Anträge ab. Die von der FDP
vorgesehene Möglichkeit der Nachzahlung von
Rentenbeiträgen berge die Gefahr der „negativen
Risikoselektion zulasten der Rentenversicherung“ in sich, da
nur jene Berechtigten davon Gebrauch machen würden, die mehr
Leistungen bekommen als sie an Beiträgen eingezahlt haben.
Der Sozialverband Deutschland räumte ein, dass es durchaus „Überführungslücken“ gebe. Diese seien entstanden, da das DDR-Rentenrecht zahlreiche Sonderregelungen für bestimmte Personen- und Berufsgruppen vorsah, die mit dem bundesdeutschen Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rente nicht vereinbar gewesen seien.
Der Unmut der Betroffenen ist aus Sicht der Sozialverbands
„im Grundsatz gut nachvollziehbar“. Allerdings sei
keiner der vorliegenden Vorschläge geeignet, die bestehenden
Lücken zu schließen, ohne zugleich neue
Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Hans-Peter Klotzsche vom Seniorenverband BRH sieht in den Oppositionsanträgen hingegen durchaus Lösungsansätze, um die Überführungslücken zu schließen und die „Wertneutralität des Rentenrechts“ wiederherzustellen. Klotzsche mahnte insbesondere bei den Krankenschwester Korrekturen an, da diese Gruppe am stärksten benachteiligt werde. Zwei Jahrzehnte nach der Vereinigung sei es zudem an der Zeit, Ost- und Westrentenwerte anzugleichen.
Für die von der FDP vorgeschlagene
Nachversicherungsmöglichkeit sprach sich der Rentenberater
Peter Sack aus. So würden neue
Ungerechtigkeiten vermieden und eine „gesamtgesellschaftlich
gerechte verfassungskonforme Lösung“ möglich. Um
Nachteile für Frauen zu beseitigen, die vor 1992 geschieden
wurden und die wegen der Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit
eingeschränkt haben, solle eine Art Versorgungsausgleich
erfolgen, forderte Prof. Dr. Heike Trappe von der
Universität Rostock, die den dahingehenden Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen unterstützte.
Liste der geladenen Sachverständigen