Experten äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses
Die von der Bundesregierung geplante Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften trifft in Einzelfragen bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Obwohl das „Risikoniveau“ bei Medizinprodukten prinzipiell mit dem bei Arzneimitteln vergleichbar sei, seien immer wieder grundsätzliche Unterschiede bei entsprechenden Studien festzustellen, sagte der Einzelsachverständige Prof. Dr. Sebastian Harder am Montag, dem 11. Mai 2009, bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses. Er begrüßte, dass nun ein Verfahren eingerichtet werde, mit dem schon vor Beginn einer klinischen Prüfung von Medizinprodukten eine Genehmigung vorliegen müsse. Der Bundesverband Medizintechnologie lehnte dagegen eine Genehmigungspflicht ab, weil dies zu „Doppelprüfungen“ und zusätzlichen Kosten führe. Der Verband befürworte vielmehr eine Anzeigepflicht für klinische Prüfungen, sagte sein Vertreter Joachim M. Schmitt.
Ziel des Gesetzentwurfs (
16/12258,
16/12676), mit dem zugleich europarechtliche
Vorgaben umgesetzt werden sollen, ist eine weitere Verbesserung der
Patientensicherheit bei der Anwendung von Medizinprodukten wie
beispielsweise Kathetern oder Herzschrittmachern. Mit dem Entwurf
sollen die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für
klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
angeglichen und die Zuständigkeiten künftig im
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
zentralisiert werden.
Voraussetzung für eine klinische Prüfung soll die
Genehmigung durch eine Bundesoberbehörde sowie eine
zustimmende Bewertung der Ethik-Kommission sein. Bei
Meinungsverschiedenheiten über die Einstufung und
Klassifizierung von Medizinprodukten soll künftig das
Bundesinstitut abschließend entscheiden. Bislang oblag dies
den Länderbehörden.
Marlis Hübner von der Bundesärztekammer verwies darauf, dass nach einer EU-Richtlinie für jedes Medizinprodukt eine klinische Bewertung vorgenommen werden müsse. Die Regelungen insbesondere hinsichtlich der klinischen Prüfungen seien sachgerecht, weil sie dem Patienten- beziehungsweise Probandenschutz dienten. Hübner befürwortete zugleich die geplante Genehmigung durch die Bundesoberbehörde. Der Einzelsachverständige Karsten Scholz betonte, es spreche „einiges dafür, ein Genehmigungsverfahren zu machen“.