Fachleute sahen im Ausschuss für Arbeit und Soziales Handlungsbedarf
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Zwar enthalte auch das Bundesdatenschutzgesetz viele Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz. Dort seien jedoch vor allem allgemeine Abwägungsinteressen formuliert, die zu „ganz erheblichen Auslegungsschwierigkeiten“ führten, sagte Schaar am Montag, 11. Mai 2009, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind daher im Wesentlichen darauf angewiesen, sich an der lückenhaften und im Einzelfall nur schwer zu erschließenden Rechtsprechung zu orientieren“, so Schaar.
Angesichts stetig wachsender technischer Möglichkeiten
müsse klar geregelt werden, welche Daten Unternehmen über
ihre Beschäftigten erheben und verwenden dürfen. Ein
eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz müsse daher
unter anderem festlegen, dass personenbezogene Daten des
Arbeitnehmers nur erhoben und genutzt werden dürfen, wenn dies
zur Begründung, Durchführung oder Abwicklung eines
Arbeitsverhältnisses nötig sei.
Außerdem, so Schaar, müssten die Voraussetzungen zur Überwachung des Telefon-, Internet- und E-Mail-Verkehrs am Arbeitplatz eindeutig geregelt werden. „Die Datenerhebung muss grundsätzlich beim Arbeitnehmer selbst stattfinden“, forderte Schaar.
„Wir brauchen klare Regelungen, welche Daten ein Arbeitgeber
zu Beginn und während der Dauer eines
Beschäftigungsverhältnisses erheben darf. Das kann nur
ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz regeln“,
ergänzte Martina Perreng vom Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB) die Forderungen Schaars. Es sei
inakzeptabel, dass man, wie derzeit, warte, bis Beschäftigte
geschädigt würden, um danach durch alle gerichtlichen
Instanzen hindurch zu einer Einzelfallregelung zu kommen, sagte die
Gewerkschafterin.
Skeptisch beurteilte dagegen der Rechtsanwalt Andreas Jaspers die Forderung nach einem eigenen Gesetz: „Ein eigenes Gesetz würde zu einer Zersplitterung des Datenschutzes führen.“ Sinnvoller sei es, das Bundesdatenschutzgesetz als Norm anzusetzen und entsprechend zu erweitern, so Jaspers. So müsse zum Beispiel die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten dringend gestärkt werden – eine Forderung, die auch Schaar und Perreng während der Anhörung unterstrichen.
Roland Wolf von der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich
ebenfalls skeptisch gegenüber einem separaten Gesetz:
„Das Bundesdatenschutzgesetz bietet eine ausreichende Basis,
gerade für Arbeitnehmer. Dennoch kann es an einigen Stellen
nachgebessert werden, zum Beispiel, was den Datenaustausch mit EU-
oder Drittstaaten angeht“, betonte Wolf. Auch der Anwalt
Martin Diller bekräftigte: „Wir haben eine gut
ausgebaute Rechtsprechung.“ Allerdings bestehe
Regelungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Datenschutz und
Telekommunikation. Hier müsse das Bundesdatenschutzgesetz
nachgebessert werden, so Diller.