Bundestag beschloss auch Änderung des Vormundschaftsrechts
Der Bundestag hat das Recht des Zugewinnausgleichs reformiert. Künftig soll unter anderem im Falle einer Trennung oder Scheidung mehr Schutz vor Manipulationen des Vermögens geboten werden. Das beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag, 14. Mai 2009. Der einstimmig angenommene Gesetzentwurf der Bundesregierung soll einige Ungerechtigkeiten bei der Berechnung des Zugewinns beseitigen.
Mit seinem Votum folgte der Bundestag
einer Empfehlung des Rechtsausschusses (
16/13027). „Das Recht des
Zugewinnausgleichs hat sich in der Praxis bewährt“,
schrieb die Regierung in ihrem Entwurf (
16/10798). Es stelle sicher, dass beide
Ehegatten an dem während der Ehe Erworbenen je zur Hälfte
beteiligt werden.
Allerdings sahen die Koalitionsfraktionen Nachbesserungsbedarf am
Regierungsentwurf, weil unredliche Vermögensverschiebungen des
ausgleichspflichtigen Ehegatten zulasten des begünstigten
Ehegatten durch die bisherige Regelung nur unzureichend verhindert
worden wären.
Negatives Anfangsvermögen berücksichtigen
„Das neue Gesetz bietet mehr Gerechtigkeit“, lobte Alfred Hartenbach (SPD) die Änderungen. So werde künftig ein eventuell negatives Anfangsvermögen der Ehepartner berücksichtigt. Tilgt ein Ehegatte voreheliche Schulden während der Ehe, wird nun die getilgte Summe beim Zugewinnausgleich miteinbezogen. „Werden die Schulden eines Ehepartner während der Ehe abgebaut“, sagte die CDU-Abgeordnete Ute Granold, „muss dies auch dem anderen Partner zugute kommen.“
Außerdem führt das Gesetz eine neue Beweislastregel ein
und sorgt für eine Vorverlegung des Berechnungszeitpunktes.
Zukünftig wird ein einheitlicher Stichtag für die
Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung
festgelegt. Für die Höhe des Ausgleichs ist nun nicht
mehr das Datum der rechtskräftigen Scheidung, sondern
ausschließlich der Zeitpunkt der Zustellung des
Scheidungsantrags entscheidend. Durch den einheitlichen
Berechnungszeitpunkt soll der erheblichen Missbrauchsgefahr
entgegengewirkt werden.
Wichtig für Gleichstellung von Mann und Frau
Zwar könnten mit dem Gesetz nicht alle illoyalen Vermögensverschiebungen beseitigt werden, räumte Granold ein, doch seien die wesentlichen Dinge von nun an gut geregelt. Lob für das Gesetz kam, wie bereits in erster Lesung, auch aus den Reihen der Opposition. „Das Gesetz ist eine deutliche Verbesserung der bisherigen Regelung“, sagte Jörn Wunderlich (Die Linke). Seine Fraktion könne mit gutem Gewissen zustimmen.
Für Irmingard Schewe-Gerigk vom Bündnis 90/Die
Grünen war die Reform des Gesetzes
„überfällig“. Darüber hinaus komme sie
den „finanziell meist schwächer gestellten Frauen
zugute.“ Auch Helga Lopez (SPD) sah in der Reform eine hohe
Bedeutung für die Gleichstellung von Mann und Frau. Allerdings
würden laut Lopez in Zukunft auch immer mehr Männer von
der Neuregelung profitieren.
Änderungen im Vormundschaftsrecht
Auch im Vormundschaftsrecht gab es in diesem Zusammenhang einige Änderungen. So darf unter anderem der Vormund künftig über das Vermögen auf dem Girokonto seines zu Betreuenden ohne besondere Genehmigung verfügen. Bisher war hierfür ab einem Betrag von 3.000 Euro die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nötig. Dies stieß im Vorfeld der Debatte auf Kritik im Bundesrat, der in der Lockerung dieser Regelung erhebliche Missbrauchsgefahren gesehen hatte.