Ein Paket mit zahlreichen Neuregelungen für eine Modernisierung und Vereinheitlichung der Gesetzgebung für Umwelt- und Naturschutz hat der Bundestag am Freitag, den 19. Mai 2009, mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU verabschiedet. Damit soll der Gewässerschutz und die Natur- und Landschaftspflege nachhaltiger gestaltet sowie das Bundesumweltrecht vereinheitlicht werden. Der bereits vorgelegte Bericht der Bundesregierung zur Lage der Natur ist an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD)
sprach in der rund 75-minütigen Debatte von einem „sehr
großen Schritt nach vorn“, auch wenn das Ziel einer
einheitlichen Umweltgesetzgebung nicht erreicht worden sei. Die
Oppositionsfraktionen kritisierten die umweltpolitische Bilanz der
Regierungskoalition als ernüchternd. Die FDP sprach sich
für noch weniger Bürokratie und eine einfachere Umsetzung
der Gesetze aus.
Außerdem hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( 16/12787, 16/13299, 16/12276, 16/13431) beschlossen. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren soll damit der Besuch von Solarien untersagt werden. Das Gesetz war notwendig geworden, weil eine entsprechende Selbstverpflichtung der Solariumbetreiber bisher ohne Erfolg geblieben ist. Künstliches UV-Licht und damit ein regelmäßiger Besuch der Sonnenbank erhöhen das Hautkrebsrisiko erheblich.
Eigentliches Ziel der Bundesregierung war die Umsetzung eines
einheitlichen Umweltgesetzbuches. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch
am Veto von Bayern. Um eine Zersplitterung der Umweltgesetzgebung
nach der Föderalismusreform zu verhindern, wurden jetzt
Einzelgesetzte verabschiedet.
Bundesumweltminister Gabriel kritisierte den Widerstand der Industrie gegen eine einheitliche Umweltgesetzgebung. Darunter würden jetzt vor allem die Mittelständler leiden, sagte er. Der Minister wies die Kritik von Grünen und Linksfraktion zurück, die mit den neuen Gesetzen eine Aufweichung von Naturschutzvorhaben befürchten. Es bleibe bei der Praxis, dass zuerst geprüft werden müsse, ob Eingriffe in die Natur vermieden werden könnten, stellte Gabriel klar. Danach gelte die Gleichstellung von Ausgleich und Ersatz: „Das ist eine vernünftige an der Praxis orientierte Regelung.“
Gabriel verwies zugleich darauf, dass Deutschland beispielsweise
beim Meeresschutz europaweit Vorreiter sei. Ein Drittel der
deutschen Küsten seien Meeresschutzgebiet: „Kein Land
Europas hat für den Meeresnaturschutz so viel getan wie
Deutschland.“
Die tourismus- und naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen, Undine Kurth, nannte es erschreckend, dass solch ein wichtiges Thema wie die Naturschutzpolitik zum „Machtpoker“ missbraucht werde. „Sie haben nicht einmal die selbst gesteckten Ziele der Biodiversitätsrichtlinie berücksichtigt“, sagte die Grünen-Politikerin an die Adresse von SPD und CDU/CSU. Auch seien in den Gesetzen keine Klimaschutzziele verankert. Kritik übte Kurth auch an der bestehenden Privilegierung der Landwirtschaft, die immerhin größter Verursacher des Artenrückgangs sei.
Scharfe Kritik kam auch aus der Linksfraktion. „Es ist ein
Naturzerstörungsgesetz“, sagte der Umweltexperte Lutz
Heilmann. Das Umweltgesetzbuch sei am „persönlichen
Unvermögen“ von Minister Gabriel gescheitert. Jetzt
würden lediglich die Überbleibsel beraten. „Das
Gesetz tut dem Naturschutz in Deutschland keinen Gefallen“,
sagte Heilmann. Deshalb bitte seine Fraktion um Änderung des
Gesetzentwurfes.
„Die große Koalition hat nicht den großen Wurf
gelandet“, sagte die FDP-Umweltexpertin Angelika Brunkhorst
zu den vorgelegten Gesetzentwürfen. Es sei sehr bedauerlich,
dass kein einheitliches Umweltgesetzbuch herausgekommen sei. Die
FDP trete weiter für eine Vereinfachung der Vollzugspraxis,
eine Verringerung der Bürokratiekosten und die
Europatauglichkeit der Umweltgesetzgebung ein. Außerdem sei
eine Flexibilisierung bei der Umsetzung dringend erforderlich.
Für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestand bis zur Föderalismusreform 2006 für den Bund lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Jetzt ist es für den Bund möglich, Vollregelungen zu treffen und somit den Umwelt- und Naturschutz klarer und übersichtlicher zu gestalten. Das soll mit den verabschiedeten Gesetzen zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 16/12785, 16/13298, 16/12274, 16/13430) und dem Rechtsbereinigungsgesetzes ( 16/12277, 16/12788, 16/13301, 16/13443) umgesetzt werden.
Nach der Föderalismusreform waren auch die
Zuständigkeiten im Wasserrecht verändert worden. Deshalb
haben die Parlamentarier jetzt mit der Neuregelung des
Wasserrechts (
16/12275,
16/12786,
16/13306,
16/13426) für eine Vereinheitlichung von
Landes- und Bundesrecht gesorgt.