Berlin: (hib/VOM) Die Bundesbehörden geben dem Ankauf und Eigenbetrieb eines Schiffes immer dann den Vorzug, wenn für langfristige Aufgaben ein klar definiertes Spezialfahrzeug gebraucht wird. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/761) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/599) zum Bestand und Neubau bundeseigener Schiffe mit. In solchen Fällen wechsele man nicht auf ein Betreibermodell mit einem langfristigen Leistungsmonopol eines privaten Investors über, bei dem der Marktwettbewerb nicht zum Tragen komme. Die Möglichkeiten, auf private Schiffsanbieter zurückzugreifen, würden immer dann geprüft, wenn zeitlich befristete, zusätzliche Aufgaben oder Gewährleistungsaufgaben wie das Bereitstellen von Notschleppkapazitäten an der Küste abgedeckt werden müssten. Dafür sei ein Anbietermarkt mit geeigneten Miet- oder Charterschiffen vorhanden, die auch außerhalb der Verwaltung wirtschaftlich eingesetzt werden könnten.
Bundesschiffe sind nach Darstellung der Regierung dazu da, Aufgaben effektiv zu erledigen. Die Anforderungen an den Schiffbau sowie an die technische und personelle Ausstattung seien weitgehend vorgegeben und ließen keine nennenswerten Spielräume für Alternativen zu. Diese Spezialschiffe würden das ganze Jahr über wirtschaftlich ausgelastet. Insgesamt gebe es 128 bundeseigene Schiffe (mit Ausnahme rein militärischer Schiffe des Bundesverteidigungsministeriums) mit einer Mindestbesatzungsstärke von drei Dienstposten. Davon entfielen auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrs- und -bauministeriums 74 Schiffe, des Bundesinnenministeriums 24 Schiffe, des Bundesfinanzministeriums zwölf Schiffe, des Verteidigungsministeriums neun Schiffe, des Bundeslandwirtschaftsministeriums sechs Schiffe und des Bundesbildungs- und Forschungsministeriums drei Schiffe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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