Berlin: (hib/HAU) Die vorgesehene
steuerliche Anerkennung von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten
als Werbungskosten wird von Experten begrüßt.
Gleichzeitig werden die Regelungen im Gesetzentwurf der
Regierungskoalition zur steuerlichen Förderung von Wachstum
und Beschäftigung (
16/634) jedoch als "nicht weitgehend genug"
sowie "zu bürokratisch" bewertet. Dies wurde während
einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am
Mittwochvormittag deutlich. Der Entwurf sieht die steuerliche
Absetzbarkeit von zwei Dritteln der tatsächlichen
Betreuungskosten bis zu einer maximalen Höhe von 4000 Euro
vor. Des Weiteren ist die Möglichkeit der steuerlichen
Geltendmachung von Handwerkerrechnungen ebenso vorgesehen wie
verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für kleine und
mittlere Unternehmen. Erwerbstätige Alleinerziehende, so der
Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter,
profitierten von der Neuregelung zur Berücksichtigung von
erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten. Im Vergleich zum
bisherigen Stand der Gesetzgebung stelle dies eine deutliche
Entlastung dar. Insbesondere der Wegfall einer Eingangsgrenze
für die Absetzbarkeit wird begrüßt. Dennoch
reichten die Regelungen nicht weit genug, um dem tatsächlichen
finanziellen Aufwand erwerbsbedingter Kinderbetreuung gerecht zu
werden. Auch die Bundessteuerberaterkammer begrüßt das
Ziel der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern. Dazu
trage die Abschaffung des Sockelbetrages bei. Ingesamt seien die
Regelungen allerdings zu kompliziert und steuersystematisch nicht
immer nachvollziehbar. So sei beispielsweise der Doppelnachweis der
Ausgaben durch Rechnung und Zahlungsnachweis überzogen und
unnötig. Was den Eltern nutze, sei auch für die
Arbeitgeber von Vorteil, hieß es von der Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände, die den Gesetzentwurf
ebenfalls unterstützt. Allerdings dürften die Regelungen
aus Arbeitgebersicht nicht für Alleinverdiener-Ehen gelten.
Dem widersprach der Deutsche Familienverband. Der Staat dürfe
sich nicht durch steuerliche Besserstellungen in die
Familienplanung einmischen. Die vorgesehenen Änderungen der
Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter
werden vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
befürwortet. Damit schaffe man Anreize für die
Investitionstätigkeit. Dies greife jedoch nur, wenn sich das
Unternehmen einer entsprechenden Nachfrage gegenüber sehe. Als
nachfragestimulierend bewerte man die in dem Gesetzentwurf
vorgesehene Abschreibungsmöglichkeit für
Handwerkerrechnungen. Dies sei sowohl zur Eindämmung der
Schwarzarbeit als auch als konjunktureller Impulsgeber geeignet und
entspräche einer seit langem erhobenen Forderung des Deutschen
Baugewerbes. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht
in dem Gesetz ein "Signal für den psychologischen
Stimmungsumschwung". Auch wenn einige Regelungen als nicht
weitgehend genug erschienen, sie das Glas doch eher "halbvoll als
halbleer", so der ZDH. Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen
Industrie werde es möglicherweise in diesem Jahr zu
kurzfristigen Wachstumsimpulsen kommen. Der Konjunktur werde
allerdings schon im nächsten Jahr durch die
Umsatzsteuererhöhung ein beträchtlicher Dämpfer
versetzt. Für ein spürbares Wachstum bedürfe es
einer grundlegenden Strukturreform, so der BDI. Die schon lang
geplante große Unternehmensteuerreform sei daher
unerlässlich und dürfe nicht aus den Augen verloren
werden.