Berlin: (hib/BOB) Ziel einer effektiven
bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland muss es sein, die Ebenen
des Bundes und der Länder, auch im Verhältnis zur
Europäischen Union, deutlicher in ihren Zuständigkeiten
und Finanzverantwortlichkeiten abzugrenzen. Dadurch werden zudem
Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten für die
Bürgerinnen und Bürger transparenter als bisher. Dies
betonen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzentwurf
zur Föderalismusreform, für die Änderungen des
Grundgesetzes erforderlich sind (
16/813). Der Entwurf sieht unter anderem vor,
die Rechte des Bundestages zu stärken. Bundesgesetze sollen
nach dem Entwurf nicht mehr in dem bisherigen Umfang von der
Zustimmung des Bundesrates abhängig sein. Auf der anderen
Seite würde jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass in
bestimmten Fällen die Länder das Recht erhalten, von
einem Bundesgesetz abzuweichen. Bei der Rahmengesetzgebung (Artikel
75) ist vorgesehen, diese gänzlich abzuschaffen und bislang in
diesen Bereich fallende Materien sachgerecht zwischen Bund und
Ländern aufzuteilen. Bei den Ländern verbleibt nach den
Vorstellungen der Koalitionsfraktionen künftig die
Zuständigkeit unter anderem im Bereich Strafvollzug,
Versammlungs-, Ladenschluss- und Gaststättenrecht Gesetze zu
erlassen. Ebenso soll ein Großteil des Hochschulrechts in
Länderzuständigkeit entfallen. Einzige Ausnahme: Auf den
Gebieten der Hochschulzulassungen und der Hochschulabschlüsse
erhält der Bund eine neue Zuständigkeit. Die Länder
sollen aber (nach Artikel 72 Absatz III) wiederum von Bundesrecht
abweichen dürfen. Aus dem Katalog der Gemeinschaftsaufgaben
(Artikel 91 a) werden der Aus- und Neubau von Hochschulen
gestrichen. Erweitert werden auch die Zuständigkeiten der
Länder im Schulbereich. Direkte Finanzhilfen des Bundes in
diesem Bereich würden unzulässig. Auf der anderen Seite
würde eine neue ausschließlich Bundeskompetenz (Artikel
73) zur Regelung präventiver Befugnisse des Bundeskriminalamts
bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
geschaffen. Außerdem würden unter anderem das Waffen-
und Sprengstoffrecht, die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu
friedlichen Zwecken und das Melde- und Ausweiswesen in die
Zuständigkeit des Bundes überführt. Ferner schlagen
die Koalitionsfraktionen vor, die Kompetenz für das
Dienstrecht, die Besoldung und die Versorgung der Landes- und
Kommunalbeamten auf die Länder zu übertragen. Der Bund
soll nur noch die "Statusrechte und -pflichten" der Beamten der
Länder und Gemeinden erhalten. Ferner beabsichtigen die
Koalitionsfraktionen, eine neue Vorschrift in Artikel 109
einzufügen. Sie soll vor dem Hintergrund der Verpflichtungen
Deutschlands aufgrund des europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin die
Verantwortung des Bundes und der Ländern regeln. Der Bund
trägt 65 Prozent etwaiger Sanktionszahlungen, die Länder
35 Prozent. Bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer sollen die
Länder künftig das Recht bekommen, den Steuersatz zu
bestimmen. Auch im Umweltbereich erhält der Bund Kompetenzen
für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie den
Wasserhaushalt. Auch davon dürfen die Länder künftig
aber wiederum weitgehend abweichen. Der Artikel 22 ("Die
Bundesflagge ist schwarz-rot-gold") ist nach den Vorstellungen der
Koalitionsfraktionen zu ergänzen durch einen Satz, der die
Hauptstadtfunktion Berlins und die gesamtstaatliche
Repräsentation in Berlin als Bundesaufgabe festschreibt. In
dem Entwurf eines Föderalismus-Begleitgesetzes (
16/814) sind für das Inkrafttreten der
Grundgesetzänderungen notwendige Folgeregelungen enthalten.
Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen betreffen die Regelungen
insbesondere die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und
Ländern sowie die Änderungen des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Gesetzes über die
Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der
Europäischen Union.