Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
weist darauf hin, dass das ostdeutsche Arbeitslosengeld II (Alg II)
nicht allein wegen Software-Problemen bei der Bundesagentur
für Arbeit (BA) erst zum 1. Juli 2006 angehoben werden kann.
Vielmehr bedeuteten rückwirkende Leistungsänderungen
stets eine ganz erhebliche Belastung für die Träger,
führt sie in ihrer Antwort (
16/822) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/487) aus. Die Bundesregierung hatte bereits
kürzlich im Ausschuss für Arbeit und Soziales
eingeräumt, die Software sei weiterhin "fehlerhaft und
unflexibel". Die Fraktion Die Linke hatte von der Bundesregierung
wissen wollen, ob es bei der Alg-II-Anhebung in Ostdeutschland
frühestens zum 1. Juli 2006 bleibt. Eine Frage konzentrierte
sich auf die Hinderungsgründe für die BA, das
Softwareproblem so zu lösen, dass eine rückwirkende
Zahlung möglich ist. Dazu schreibt Regierung, dies wäre
in fachlicher, technischer und finanzieller Hinsicht "sehr
aufwändig". Eine rückwirkende Zahlung würde "eine
vollständige Neuberechnung und Neubescheidung des einzelnen
Leistungsfalles erfordern, die im Pflichtenheft der Software nicht
enthalten ist". Die Regierung fügt hinzu, dass es sich bei der
Software, die von der Telekom-Tochter T-Systems Enterprise Services
zur Verfügung gestellt wird, "um eines der größten
Online-Transaktionssysteme Deutschlands" handele. Verwaltet
würden rund 2,9 Millionen so genannte Bedarfsgemeinschaften,
was einer Anzahl von rund 5 Millionen Alg-II-Empfängern
entspreche. Pro Tag erfolgten zwischen 600.000 und 800.000
Einzelbuchungen. Monatlich würden zirka 250.000 Fälle neu
erfasst, rund 1,8 Milliarden Euro ausbezahlt und rund 350 Millionen
Euro an die Krankenkassen überwiesen.