Berlin: (hib/SAS) Auf welcher
Rechtsgrundlage Taxiunternehmen während der
FIFA-Weltmeisterschaft die direkte Zufahrt zu den WM-Stadien
verwehrt wird und ob die Bundesregierung es für erforderlich
hält, die Freistellungsverordnungen zum
Personenbeförderungsgesetz zu überarbeiten, interessiert
die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage zur Situation des
mittelständischen Taxigewerbes (
16/884) regt sie eine Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes an. Anlass dafür sieht sie
in einer Freistellungsverordnung, die es dem Veranstalter der
Fußball-Weltmeisterschaft ermögliche, freiwillige Fahrer
für den Transport von Gästen, Funktionären und
Spielern zu den Fußballstadien einzusetzen, die weder
gewerbliche Personenbeförderungsscheine besitzen noch
über die für die gewerbliche Personenbeförderung
erforderlichen Ortskenntnisse verfügen. Aus Sicht der
Liberalen ist damit die Sicherheit der Fahrgäste nicht
gewährleistet. Außerdem biete die
Fußball-Weltmeisterschaft eine gute Gelegenheit, die
Einnahmesituation in dem Gewerbe zumindest zeitweise zu verbessern.
Diese sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich
rückläufig gewesen. Darüber hinaus soll die
Regierung eine Einschätzung der wirtschaftlichen Situation des
mittelständischen Taxigewerbes hierzulande abgeben und sagen,
ob sie grundsätzlich Handlungsbedarf zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für das Gewerbe sieht.