Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll dafür Sorgen tragen, dass im Zuge der Föderalismusreform ausgewogene Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich weiter ermöglicht werden. Im einem Antrag ( 16/954) macht die FDP-Fraktion deutlich, dabei dürfe die Grundlage der "Erfolgsgeschichte" der Hochschulen seit der Humboldtschen Universitätsreform, nämlich die Einheit von Forschung und Lehre, nicht gefährdet werden. Ohne die grundsätzliche Verantwortung der Länder für ihre Hochschulen einschränken zu wollen, müssten die Universitäten als Kern von Forschung und Lehre in Deutschland in eine gemeinsame Innovationsstrategie eingebunden werden. Das Ergebnis müsse ein "Innovationspakt für Forschung und Lehre - 2020" zwischen Bund und Ländern sein, betonen die Liberalen. Die Voraussetzungen für die Förderung von Forschungsbauten sollten so definiert werden, dass auch die kleinen und finanzschwachen Länder eine realistische Chance hätten, adäquate Fördermittel zu bekommen. Es sei anzustreben, dass im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Länder die Kofinanzierung gesichert werde. Auch müsse sichergestellt werden, dass bei den geplanten Übergangsregelungen der Hochschulbaufinanzierung bei der Kompensationsregelung in Bezug auf den Hochschulbau keine zusätzlichen Nachteile für die finanzschwachen Länder entstehen, so die FDP-Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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