Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
prüft gegenwärtig, inwieweit die Lkw-Maut verstärkt
als Steuerungsinstrument eingesetzt werden sollte, um die vom
Schwerlastverkehr verursachten Schadstoffemissionen wie etwa
Feinstaub zu vermindern. In ihrer Antwort (
16/919) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/756) weist sie darauf hin, dass der im
Zusammenhang mit einer revidierten EU-Richtlinie für
Güterkraftverkehrsfahrzeuge auf europäischen
Straßen geplante größere Spielraum zur Spreizung
der Mautsätze ausgelotet werde. Allerdings strebe man bislang
nicht an, über bestehende Vorhaben zur Eindämmung von
Ausweichverkehren hinaus die Mautpflicht auszudehnen. Nach der
bisher gültigen Fassung der EU-Richtlinie durfte generell nur
auf Autobahnen eine Nutzungsgebühr erhoben werden, für
das untergeordnete Straßennetz war eine Genehmigung durch die
EU-Kommission erforderlich. Rat und Europaparlament haben sich im
Dezember vergangenen Jahres auf Änderungen geeinigt, denen
zufolge auch Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen mit
einer Maut für Nutzfahrzeuge belegt werden können. Die
Bundesregierung begrüßt nach eigenen Angaben die mit den
Änderungen getroffenen Festlegungen, die Gebührenerhebung
auf das nachgeordnete Straßennetz künftig der
Entscheidung der Mitgliedstaaten zu überlassen.