Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion wendet sich gegen eine Rentenversicherungspflicht für geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH. Dies müsse gesetzlich klargestellt werden, heißt es in einem Antrag ( 16/966). Darin beziehen sich die Abgeordneten auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November 2005, das eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH festgestellt hat.
Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH waren dem Antrag zufolge bislang von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die GmbH Aufträge für mehrere Kunden erledigte. Die Richter hätten nun aber entschieden, dass nicht auf die Verhältnisse der GmbH, sondern auf die des Gesellschafters abzustellen sei. Damit würde der Alleingesellschafter-Geschäftsführer versicherungspflichtig, wenn er nur für seine GmbH und damit nur für einen Auftraggeber tätig ist und selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die FDP-Fraktion unterstreicht, das Urteil gehe am gesetzgeberischen Willen vorbei. Ein GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer könne nach dem Urteil "nur aufgrund der gewählten Rechtsform seiner Gesellschaft nie selbstständig sein". Somit erfülle er automatisch die vom Gericht vorgegeben Voraussetzungen für die Versicherungspflicht. Dies müsse geändert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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