Berlin: (hib/HAH) Der Besitz und die Vermarktung von Holz- und Holzprodukten aus illegalem Einschlag in Urwäldern soll verboten werden. Bündnis 90/Die Grünen legten einen Gesetzentwurf ( 16/961) vor, der eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes enthält. Ziel des Verbots sei es, den rasante Waldverlust, verstärkt durch die Missachtung der Schutzgebietsvorschriften oder der mengenmäßigen Einschränkungen bei der Abholzung, aufzuhalten. Dazu sollten künftig Händler und Verarbeiter nachweisen, dass ihr Holz nicht illegal geschlagen wurde.
Vom Bundesamt für Naturschutz anerkannte Zertifizierungsstellen sollten damit in der ganzen Produktionskette die Rechtmäßigkeit des Holzes garantieren. Dem Verbraucher stünde ein Anspruch auf eine solche Bestätigung vom Verkäufer zu. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro sollten aber von der Nachweispflicht ausgenommen werden. Das gleiche gelte für gewerbliche Besitzer ohne Verkaufsabsicht sowie für private Verbraucher. Bücher und Zeitschriften würden nicht erfasst. Inwieweit das Gesetz eine Mehrbelastung für die Länder bedeute, hängt aus Sicht der Abgeordneten hauptsächlich von der Intensität der zusätzlich durchzuführenden Kontrollen ab.
Aus Sicht der Grünen ist diese Regelung trotz der 2005 auf EU-Ebene eingeführten Verordnung zur Einfuhrbegrenzung von illegal geschlagenem Holz notwendig. Denn diese sei nur unzureichend. Darüber hinaus würde zu viel Zeit verstreichen, bis sie wirksam wird. "Diese Zeit haben die Urwälder nicht", heißt es in dem Gesetzentwurf.
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