Berlin: (hib/BOB) Um Wettbewerbsnachteile
für Genossenschaften nach deutschem Recht zu vermeiden, hat
die Bundesregierung eines Gesetzentwurf zur Einführung der
Europäischen Genossenschaft (
16/1025) vorgelegt. Sie erläutert, am 18.
August dieses Jahres trete eine EU-Verordnung in Kraft treten, die
unmittelbar auch für Deutschland gilt. Sie regle aber nicht
alle Fragen abschließend und verweise an zahlreichen Stellen
auf das nationale Recht, das zum Teil erst noch geschaffen werden
müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe hier eine
Lösung. Darüber hinaus werde das nationale
Genossenschafsrecht modernisiert, indem die rechtlichen
Rahmenbedingungen insbesondere für kleine Genossenschaften
verbessert, die Kapitalbeschaffung und -erhaltung erleichtert und
einzelne Elemente der im Aktienrecht geführten
Corporate-Governance-Diskussion über Verhaltensregeln, nach
denen ein Unternehmen geführt werden soll, auf die
Genossenschaft übertragen würden. Der Bundesrat verlangt
in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen an dem
Entwurf, denen sich die Regierung nur teilweise
anschließt.