Berlin: (hib/BOB) Inwieweit die Neuregelung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung dazu beigetragen hat, den Auszubildendenaustausch der Betriebe zu vereinfachen, möchte die Linksfraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 16/2477) weisen die Abgeordneten darauf hin, das zu Beginn des vorigen Jahres neu geschaffene Aufenthaltsgesetz enthalte eine Bestimmung, dass für Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne. Hierbei sei grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Außerdem möchte die Linksfraktion wissen, wie sich der Auszubildendenaustausch der Betriebe seit dem Jahr 2003 quantitativ entwickelt hat und wie die Bundesregierung diese Entwicklung bewertet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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