Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
betrachtet den vereinbarten Verkauf des Kampfflugzeugs
"Eurofighter" nach Saudi-Arabien durch Großbritannien als
"wichtigen Exporterfolg für das Eurofighter-Konsortium". Dies
geht aus ihrer Antwort (
16/2568) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2483) hervor. Durch den Export könnten
technologische Kernkompetenzen und Arbeitsplätze gesichert
werden. Wie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen
Großbritannien und Saudi-Arabien im Einzelnen aussehen, ist
der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt. Zum
Eurofighter-Konsortium zählten neben Großbritannien auch
Deutschland, Italien und Spanien. Sie hätten 1986 in einer
Regierungsvereinbarung festgelegt, dass die Partner den Verkauf der
gemeinsam entwickelten Produkte durch ein anderes Partnerland nicht
behindern dürften. Sollte ein Land den Export seines
Lieferanteils am Eurofighter nicht genehmigen, sei es verpflichtet,
dem anderen Land die Schaffung einer alternativen Bezugsquelle zu
ermöglichen und gegebenenfalls zu finanzieren. Zwischen
Deutschland und Saudi-Arabien gebe es keine Vereinbarungen die den
Eurofighter betreffen, schreibt die Regierung. Für alle
Zulieferungen, die in Deutschland hergestellt werden, seien
Ausfuhrgenehmigungen nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht
erforderlich. Dabei spiele es keine Rolle, ob das fertige Flugzeug
im Partnerland oder an ein anderes Land geliefert wird. Die
Genehmigungen müssten vom jeweiligen deutschen Hersteller
beantragt werden. Dies gelte auch für Direktlieferungen
solcher Teile an ein Drittland. Im Übrigen erwartet die
Regierung nach eigener Aussage, dass Saudi-Arabien nach einer
eventuellen Lieferung weiterhin zur Stabilisierung in der Region
beitragen und die Flugzeuge nicht zu einem Angriffskrieg einsetzen
wird.