Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will die Regeln für die im Voraus gewährten Zuzahlungsbefreiungen nicht verschärfen, obwohl sie die Praxis der Krankenkassen in Teilen zu lax findet. Angesichts des von den Spitzenverbänden der Krankenkassen dargestellten Verwaltungsaufwandes und des kaum zu beziffernden Einsparungspotenzials sei es "nicht sinnvoll, durch eine Gesetzesänderung auf eine restriktivere Handhabung hinzuwirken", schreibt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der als Unterrichtung der Bundesregierung ( 16/2549) vorliegt.
Das Gesundheitsministerium hält danach eine im Voraus gewährte Zuzahlungsbefreiung für Heimbewohner mit Taschengeldbezug grundsätzlich für unproblematisch. Erfüllt sein müssten jedoch einige Voraussetzungen. Dazu zähle insbesondere, dass die Belastungsgrenze eines betreffenden Heimbewohners bereits im Vorjahr erreicht worden sei und auch im laufenden Jahr aller Voraussicht nach erreicht werde. Nur so könne "der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck der Erzielung eines Steuerungseffektes für häufig in Anspruch genommene Leistungen erreicht werden", unterstreicht das Bundesgesundheitsministerium.
Kritisch äußert sich das Ministerium zu der Aussage der Spitzenverbände, eine Beschränkung der Befreiungspraxis auf bestimmte Personenkreise sei nicht möglich. Dies führe zu einer erweiterten Anwendung der Vorabbefreiungsmöglichkeit insbesondere für Versicherte mit niedrigem Einkommen. Die pauschale Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz sei "nicht zwingend", denn bei den Heimbewohnern gebe es sachliche Gründe für die Befreiung: Diese seien erwartungsgemäß zum Sammeln von Belegen nicht im Stande. Grundsätzlich mache es psychologisch aber "einen Unterschied für den einzelnen Versicherten, ob er bei jeder Leistungsinanspruchnahme zunächst selbst einen Beitrag leisten muss, oder ob er einmal am Anfang des Jahres einen bestimmten Betrag zahlt und dann versucht, diesen ?wieder hereinzuholen'".
In ihrem Bericht haben die Spitzenverbände die Praxis der Vorabbefreiung von Zuzahlungen dargelegt. Dieser liege eine zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Verwaltungsvereinbarung zugrunde, der alle Krankenkassen beigetreten seien. Auf dieser Basis gewährten die gesetzlichen Kassen "nach gewissenhafter Prüfung und Vorausschätzung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" Versicherten eine Befreiung von Zuzahlungen; und zwar insbesondere dann, wenn das Erreichen der Belastungsgrenze innerhalb kurzer Zeiträume aufgrund einer geringen Einkommenshöhe oder der Höhe der Zuzahlungen (zum Beispiel Dialysepatienten) zu erwarten sei. Dieses Verfahren habe sich sowohl im Interesse der betroffenen Versicherten "als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen bewährt", betonen die Spitzenverbände.
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