Berlin: (hib/HIL) Mit der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung will die Bundesregierung eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ( 16/2703) sind unter anderem Regelungen zur Zuständigkeit des Bundes für die Wahrnehmung der Aufgaben der Sicherheitsbehörde, die Einrichtung eines Beirates für Sicherheitsfragen und einer Untersuchungsstelle vorgesehen. Am Donnerstag soll der Entwurf im Bundestagsplenum beraten werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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