Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung erfahren, ob Produkte oder Dienstleistungen, die unter Missachtung von Menschenrechten hergestellt wurden, seit dem Jahr 2000 nach Deutschland gelangt sind. In einer Kleinen Anfrage ( 16/2667) werden als Beispiel Kinder- oder Zwangsarbeit in den chinesischen Laogai-Lagern genannt. Die Regierung soll sagen, wie ausgeschlossen werden kann, dass Produkte oder Dienstleistungen deutscher Unternehmen nach ihrer Ausfuhr für Menschenrechtsverletzungen benutzt werden. Sie soll ferner darlegen, wie garantiert werden kann, dass von ihr geförderte Projekte nicht zu einer Einschränkung von Menschenrechten führen. Schließlich wollen die Abgeordneten wissen, ob die Regierung das internationale Recht für ausreichend hält, um die Menschenrechte auch im Rahmen der internationalen Wirtschaftstätigkeit effektiv schützen zu können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf