Berlin: (hib/WOL) Bei der Etikettierung von Waren mit so genannten RFID-Chips (Radio Frequency Identification) muss die Frage des Datenschutzes gelöst werden. Dies fordert die FDP- in einem Antrag ( 16/2673). Die Fraktion führt an, beim praktischen Einsatz auftretende rechtliche und vor allem datenschutzrechtlichen Probleme müssten zügig gelöst werden, damit diese in Deutschland entwickelte technische Neuerung zur Produktidentifizierung auch als deutsche Innovation auf dem Markt erfolgreich bestehen könne. Laut Fraktion werden von den Unternehmen die für den Einzelhandel bestimmten Waren an Stelle des bisherigen Strich-Codes zunehmend mit RFID-Chips versehen, um Informationen zu Registrierung und Vertrieb zu erhalten und nachvollziehbar zu machen. Dabei erlaube es diese Methode auch, weitere Informationen aufzubringen. Ein besonderer Datenschutz solle nun verhindern, dass Kommunikationsvorgänge nicht von Dritten abgefragt oder manipuliert werden können. Die besondere Sensibilität beim Einsatz von RFID-Chips kommt laut der FDP der Verknüpfung mit Hintergrunddaten zu. So könne ein Kunde beim Bezahlen einer Ware mit RFID-Chip seine Identität durch Vorlegen einer Kunden, EC- oder Kreditkarte preisgeben. Der Personenbezug werde also durch einen am oder im Artikel angebrachten RFID-Chips hergestellt und gespeichert. Damit sei es möglich, Personen die eine solche Ware mit sich führen, auch an anderen Lesegeräten zu erkennen.
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Liberalen nun darauf hinwirken, dass die in den Datenschutzgesetzen geforderte Zweckbindung zur Datensparsamkeit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten auch im Umgang mit RFID-Technologie sichergestellt wird. Danach seien die mit den Chips ausgelösten Kommunikationsvorgänge "deutlich und für Betroffene leicht erkennbar" zu kennzeichnen und spätestens nach Übergabe an den Verbraucher und dem Verlassen der Verkaufsräume dauerhaft und unwiderruflich zu deaktivieren. Des Weiteren seien alle Geräte, die mit der Verarbeitung von RFID-Daten zu tun haben "wirksam gegen unbefugten Zugriff zu schützen". Schließlich müsse eine wirksame Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen von Unternehmen gegen diese Verpflichtungen erreicht werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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