Berlin: (hib/VOM) Nach dem Datenschutz der Bürger im internationalen Zahlungsverkehr erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/2714). Sie verweist darauf, dass US-Behörden nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 auch Zugriff auf die Daten der "Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication" (Swift) erhalten hätten. Über diese Agentur mit Sitz im belgischen La Hulpe tauschten weltweit etwa 8.000 Banken Finanzdaten aus. Auch deutsche Banken und deren Kunden sind nach Einschätzung der Abgeordneten von der Datenabfrage der US-Behörden betroffen. Die Weitergabe von Swift-Daten stehe in "krassem Widerspruch zu deutschen Datenschutzbestimmungen".
Die Bundesregierung soll sagen, welche Gründe die Deutsche Bundesbank veranlasst haben, die Bundesregierung nicht zu informieren, nach dem sie im Juli 2002 bereits von der Datenabfrage bei Swift durch US-Behörden erfahren habe. Gefragt wird ferner, welche konkreten Ergebnisse die Regierung bei ihren Konsultationen mit den Amerikanern erzielt hat. Ob die US-Regierung gebeten wurde, über Art und Umfang der weitergeleiteten Daten über deutsche Bürger und Unternehmen zu informieren, interessiert die Fraktion ebenso. Die FDP will zudem wissen, ob die Regierung ausschließen kann, dass die von Swift übermittelten Daten von den US-Behörden zu anderen Zwecken als zur Terrorbekämpfung genutzt werden. Sie verlangt Auskunft darüber, was die Regierung gegenüber den US-Behörden, den deutschen Banken und gegenüber Swift unternommen hat, um in Zukunft den Datenschutz der deutschen Bürger zu gewährleisten. Schließlich soll sie über Art und Umfang der Finanzdaten deutscher Bürger und Unternehmen berichten, die von Swift an US-Behörden weitergegeben worden sind.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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