Berlin: (hib/WOL) Die Regierung soll das
Bundespolizeigesetz mit dem Ziel ändern, Einsätze und
Missionen der Bundespolizei im Ausland einem eindeutigen
Parlamentsvorbehalt zu unterstellen. Dies fordert die Linksfraktion
in einem Antrag (
16/3421). Darin sollen die Pflicht zu konkreter
Vorabinformation des Parlaments sowie das Recht des Bundestages auf
Rückruf von Auslandsverwendungen der Bundespolizei
festgeschrieben werden. Die Fraktion bezieht sich darauf, dass im
Konflikt zwischen dem Libanon und Israel Angehörige der
Bundespolizei bereits zu einem Zeitpunkt auf dem Beiruter Flughafen
eingesetzt worden seien, zu dem die Verhandlungen über eine
internationale Mission noch nicht abgeschlossen waren und über
eine deutsche Beteiligung noch nicht entschieden war. In einer
Sondersitzung des Innenausschusses am 8. September habe das
Innenministerium erklärt, dass dieser Einsatz auf der
Grundlage des Paragrafen 65 des Bundespolizeigesetzes stattfand,
weshalb das Parlament nicht habe informiert werden müssen.
Diese "gefährliche Lücke im Bundespolizeigesetz" habe
aufgezeigt, dass es dem Innenministerium und dem
Außenministerium laut dem Paragrafen 65 erlaubt sei, in
internationalen Krisen und Konfliktsituationen ohne politische und
parlamentarische Kontrolle einzugreifen. Damit könnten durch
Tatsachen geschaffen und Deutschland möglicherweise in einen
Konflikt gezogen werden, bevor eine Verständigung über
Lösungswege erzielt worden sei, heißt es in dem Antrag.
Entsprechende Befürchtungen hätten sich bestätigt,
da eine Nachfrage ergeben habe, dass in Antworten der Regierung
lediglich Missionen nach Paragraf 8 des Bundespolizeigesetzes
aufgeführt worden seien. Eine ausreichende Transparenz
über Auslandseinsätze der Bundespolizei sei danach nicht
gewährleistet.