Berlin: (hib/BOB) Bei ihrer
abschließenden Bewertung des Vorschlages der
Europäischen Kommission über den rechtlichen Schutz von
Mustern und Modellen ist die Bundesregierung bemüht, sowohl
die berechtigten Interessen der Verbraucher zu
berücksichtigen, als auch das Interesse an funktionierenden,
wettbewerbsfähigen Automobil- und Zulieferindustrien in
Europa. Das teilt sie in ihrer Antwort (
16/3932) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3715) mit. Der Kommissionsvorschlag sei
derzeit noch Gegenstand der Beratungen im Europaparlament. Bei
ihrer Meinungsbildung werde die Regierung sowohl die bisherige,
langjährige und streitige Diskussion zu der Problematik des
Geschmackmusterschutzes bei sichtbaren Ersatzteilen zu
berücksichtigen haben als auch aktuelle Stellungnahmen des
Bundestages und des Europaparlaments, die derzeit noch nicht
vorliegen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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