Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Gesundheit hat sich mit rund 20 weiteren
Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zur geplanten
Gesundheitsreform befasst. In der Sitzung am Mittwoch ging es unter
anderem um den künftigen Wechsel Besserverdienender in die
private Krankenversicherung (PKV). Nach dem Willen der Koalition
können künftig solche Arbeitnehmer in die PKV wechseln,
deren Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet; und zwar auch dann,
wenn das Einkommen diese Höhe kurzfristig - etwa wegen des
Bezugs von Krankengeld oder Elterngeld - unterschreitet. Die
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, also das jährliche
Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht, lag im
vergangenen Jahr bei 47.250 Euro. Bis zur Verabschiedung des
Gesetzentwurfs (
16/3100) im Bundestag soll darüber hinaus
dem Änderungsantrag zufolge für die Arbeitnehmer
Bestandsschutz gelten, die wegen der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit
ihrem Arbeitsentgelt versicherungsfrei waren. Diese können wie
bisher direkt in die PKV wechseln. Ein weiterer
Änderungsantrag bezieht sich darauf, welche
beitragspflichtigen Einnahmen von hauptberuflich
Selbstständigen zur Beitragsbemessung in der freiwilligen
gesetzlichen Versicherung herangezogen werden. Auf Nachfrage der
FDP-Fraktion erläuterte das Bundesgesundheitsministerium, vom
1. April 2007 an solle nicht mehr wie bisher mindestens ein
monatliches Einkommen von 1837,50 Euro zugrunde gelegt werden,
sondern nur noch ein Betrag von 1225 Euro. Dies soll laut Koalition
insbesondere auf solche Selbstständige Rücksicht nehmen,
die in der Existenzgründungsphase geringe Einkommen haben. Des
Weiteren will die Koalition im Gesetzentwurf ändern, dass es
für "nachweislich kosteneffektive Arzneimittel" keine
Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und keinen
Erstattungshöchstbetrag geben soll. Dies soll ebenso für
solche Medikamente gelten, zu denen es "keine
zweckmäßige therapeutische Alternative" gibt.
Präzisieren wollen die Unions- und SPD-Fraktion ferner, wo
künftig Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbracht
werden können. Beispielhaft werden neben Haushalt und Familie
auch betreute Wohnformen, Schulen und Kindergärten sowie bei
besonders hohem Pflegebedarf auch Werkstätten für
behinderte Menschen genannt. Die letztgültige Entscheidung
soll aber den Angaben zufolge im Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA), also der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten
und Krankenhäusern, fallen. Geregelt wird in den
Änderungsanträgen zudem die Verteilung der
Verwaltungsratssitze im neu zu gründenden Spitzenverband Bund
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese wurden im
Vergleich zum Gesetzentwurf erhöht, um eine "bessere Abbildung
des von der jeweiligen Kassenart zu repräsentierenden
prozentualen Versichertenanteils" zu ermöglichen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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