Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
in ihrer Gegenäußerung (
16/4037) zu der Stellungnahme des Bundesrates
zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (
16/4028) die Änderungswünsche der
Länderkammer überwiegend abgelehnt. In einigen
Fällen sagt sie eine Prüfung der Vorschläge zu, in
wenigen anderen übernimmt sie die Anregungen der Länder.
Der Bundesrat hatte unter anderem vorgeschlagen, dass die
Regulierung mulilateraler Handelssysteme (MTF), die nicht den
Börsenregeln unterliegen, im Börsengesetz statt im
Wertpapierhandelsgesetz geregelt werden könnte, sodass diese
Systeme nicht mehr der Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern der
Börsenaufsicht der Länder unterstünden. Die
Länderkammer hatte darauf verwiesen, dass diese
"börsenähnlichen Einrichtungen" schon bislang durch die
Landesbehörden überwacht würden und
Überwachungsdefizite nicht aufgetreten seien. Die Regierung
sagt eine Prüfung des Vorschlags zu, gibt allerdings zu
bedenken, dass der Betrieb eines MTF nach den Vorgaben der
EU-Finanzmarktrichtlinie eine Wertpapierdienstleistung darstellt.
Diese Dienstleistungen würden ausschließlich von der
BaFin beaufsichtigt. Darüber hinaus hatte der Bundesrat unter
anderem darum gebeten, dass die Börsenaufsicht der Länder
künftig Vollstreckungsmaßnahmen gegen
öffentlich-rechtliche Börsen und
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die an der Börse
handeln, ergreifen kann. Derzeit hätten die Behörden
keine Möglichkeit, bestimmte Verfügungen mit
"verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln" durchzusetzen. Solche
Verfügungen liefen daher ins Leere, wenn die Betroffenen ihnen
nicht bereitwillig folgten. Das Fehlen einer
Vollstreckungsmöglichkeit verhindere eine effektive Aufsicht,
so der Bundesrat. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag mit
der Begründung ab, wenn die Länder eine entsprechende
Regelung wünschten, könnten sie diese im jeweiligen
Landesrecht schaffen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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