Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält die gesetzlichen Regelungen für die Versorgung von rund 3.000 in der DDR mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Frauen für ausreichend. Beim so genannten Anti-D-Hilfegesetz werde kein Änderungsbedarf gesehen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/4006) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3927). Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass sich die Frauen in den Jahren 1978 und 1979 angesteckt hätten, mit denen sie nach Geburten wegen Rhesusfaktor-Unverträglichkeit behandelt worden waren. Die Parlamentarier wollten Auskunft über die Probleme bei der Entschädigung der Frauen haben. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unions-Fraktion aus der vorigen Legislaturperiode ( 15/2792).
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