Berlin: (hib/SUK) Künftig sollen
Pässe und Reisedokumente neben Fotos auch Fingerabdrücke
enthalten. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden
Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes (
16/4138) vorgelegt. Zur Begründung
heißt es, der Rat der Europäischen Union habe "die
Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in
elektronischer Form" im Dezember 2004 verbindlich festgeschrieben.
Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung dieser so
genannten biometrischen Daten vorsehe, strebe der Gesetzentwurf
auch ein "durchgängig elektronisches Verfahren der
Passbeantragung" an. Man habe in Deutschland im November 2005 mit
der Ausgabe biometrischer Pässe begonnen, in denen auf einem
Chip das Lichtbild gespeichert sei, heißt es weiter. Die
Ausgäbe von Pässen mit den zusätzlich gespeicherten
Fingerabdrücken könne jedoch erst erfolgen, wenn die
notwendige Rechtsgrundlage für die Abnahme der
Fingerabdrücke durch die Passbehörden geschaffen werde.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass
Kinderreisepässe ihre bisherige Funktion als
Passersatzdokumente verlieren. Allerdings wird bei
Kinderreisepässen "aus Praktikabilitätserwägungen"
darauf verzichtet, biometrische Daten aufzunehmen. Zudem sollen
Transsexuelle, die mindestens eine Vornamensänderung vollzogen
haben, künftig die Möglichkeit haben, einen Pass
ausstellen zu lassen, in dem das Geschlecht eingetragen wird, dem
sie sich zugehörig fühlen.
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