Berlin: (hib/HAU) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie ( 16/4028, 16/4037) wird von Experten weitgehend begrüßt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am Mittwochnachmittag deutlich. Ziel des Entwurfs sei es, so die Bundesregierung, einheitliche Regelungen für den Wertpapierhandel zu schaffen. Dazu wolle man für so genannte Handelsplattformen künftig umfangreiche Anforderungen an die Transparenz vor sowie nach dem Handel mit börsennotierten Aktien festlegen. Die Sachverständigen kritisierten allerdings den engen Zeitrahmen bis zum Inkrafttreten der Regelung am 1. November 2007.
Von der ursprünglich vorgesehenen Frist von neun Monaten zur Umsetzung durch die Kreditinstitute könne keine Rede mehr sein, hieß es von Seiten des Verbandes der Auslandsbanken in Deutschland. Das, so wurde eingeräumt, liege nicht allein am deutschen Gesetzgeber, da es auch auf EU-Ebene zu Zeitverzug gekommen sei. Könne die Implementierung nicht bis zum 1. November abgeschlossen werden, seien für die Banken Prozess- und Haftungsrisiken zu erwarten. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) teilt diese Befürchtungen. Die Bundesregierung, so die nachdrückliche Bitte, möge daher auf europäischer Ebene Druck machen. Die inhaltliche Umsetzung der Richtlinie hingegen wird von der Deutschen Bundesbank ausdrücklich begrüßt. Markeffizienz und Verbraucherschutz würden durch die Eins-zu-Eins-Übernahme verbessert. Auch angesichts des knappen verbleibenden Zeitrahmens bewerte man es positiv, dass die Bundesregierung bestrebt war, das Regelwerk zu verschlanken. Auch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) lobte die "optimale Umsetzung". Die sehr komplexe Vorlage habe der deutsche Gesetzgeber weitesgehend entwirrt.
Aus Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wurde in dem Entwurf dem Anlegerschutz in vielen Punkten Rechnung getragen. Dennoch gebe es Nachholbedarf. So sei der Ausschluss Geschlossener Fonds aus dem Wertpapierhandel nicht im Einklang mit einer richtlinienkonformen Umsetzung. Damit werde die Vermittlung dieses Finanzinstrumentes weiterhin keinerlei Verhaltenspflichten unterliegen. Man verpasse so die Chance, den Markt besser vor unseriösen Initiatoren zu schützen und das Vertrauen in das Anlageinstrument zu verbessern. Auch Thomas Wenninger von der Universität Augsburg kritisierte den generellen Ausschluss Geschlossener Fonds. Dies sei nicht europarechtskonform. Außerdem blieben derartige Fonds trotz ihrer erheblich gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung weiterhin dem "Grauen Kapitalmarkt" mit all seinen Defiziten beim Anlegerschutz zuzurechnen. Die Gruppe Deutsche Börse sieht durch den Entwurf einen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Kritisch sehe man allerdings die Befreiung des Handels mit Zertifikaten von den Transparenzvorschriften. Damit schaffe man eine Gesetzeslücke, die mit der europäischen Vorgabe nicht vereinbar sei. Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken beurteilt das anders. Zwar wisse man um die Gefahr einer Umgehung der Transparenzvorschriften durch diese Regelung, nehme dies aber im Interesse einer Eins-zu-Eins-Umsetzung in Kauf. Sollte sich aber tatsächlich Missbrauch herausstellen, könne später immer noch nachgebessert werden.
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