Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke fordert für Leiharbeiter gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Mit einem Gesetzentwurf ( 16/4805) will sie dazu zwei Ausnahmeregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsänderungsgesetz streichen, das im Grundsatz vorsieht, dass für Leiharbeiter dieselben Konditionen gelten müssen wie für Festangestellte. Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, könne die Erlaubnis zum Verleih von Arbeitskräften verlieren. Die erste Ausnahme, so die Linksparlamentarier, beziehe sich auf zuvor arbeitslose Leiharbeiter. Diesen Leiharbeitnehmern könne für die Dauer von bis zu sechs Wochen ein Nettoarbeitsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt werden. Weiter heißt es, die zweite Ausnahme sehe vor, dass ein Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer niedrigere Löhne ermöglichen kann.
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