Berlin: (hib/MPI) Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach dem Willen der Linksfraktion auch bei unverheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. In einem Gesetzentwurf ( 16/4808) veranschlagt die Fraktion dafür Mehrkosten in Höhe von rund 18 Millionen Euro jährlich bei den Kassen. Die Abgeordneten reagieren mit ihrem Vorstoß auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach unverheiratete Paare die Kosten im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müssen. Dadurch entstehe eine Benachteiligung unverheirateter Partner, "die den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht wird", schreibt Die Linke. Um eine Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Paare zu gewähren, schlägt sie eine Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch vor.
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