Berlin: (hib/MPI) Eine Prognose über die Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in Deutschland kann die Bundesregierung nach eigener Darstellung derzeit nicht abgeben. Das Kabinett habe am 14. März beschlossen, das Übereinkommen zu unterzeichnen, heißt es in der Antwort der Regierung ( 16/4744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/4505). Nach der Unterzeichnung werde schnellstmöglich der Ratifikationsprozess eingeleitet. Dazu werde dem Bundestag ein Vertragsgesetz vorgelegt, das auch der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.
Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen wurde im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Text ist in deutscher Übersetzung auf der Internetseite des Bundessozialministeriums einzusehen (www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/internationales.html).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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